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schufa löschen

7. Oktober 2011 10:51 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


11:34

hallo habe vor ca 5-6 jahren einigne dummheiten gemacht um an geld zu kommen wie zb auf meinen bruder sachen gekauft etc nun hat er probleme mit der schufa(negative einträge) meine Frage ich möchte das seine schufa wieder sauber wird da ich das ja alles war

7. Oktober 2011 | 11:22

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
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Sehr geehrter Ratsuchender,


einen Rechtsanspruch auf sofortige, vorzeitige Löschung außerhalb der Dreijahresfrist hat Ihr Bruder lediglich in den Fällen, in denen Daten falsch sind oder aber unberechtigt gespeichert werden, was sich aus § 35 BDSG ergibt.

Auch die Höhe der Forderung kann eine Rolle spielen.


Hier sollte Ihr Bruder die genauen Einträge prüfen lassen, damit er dann die Löschung beantragen kann. Ohne eine genaue Prüfung der Einträge kann es im Rahmen der ERSTberatung einsatzbedingt nur bei diesen Hinweisen verbleiben. Mit einer Versicherung an Eides statt von Ihnen, dass Sie der Schuldner sind, könnte dann die Löschung möglich sein.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


Rückfrage vom Fragesteller 7. Oktober 2011 | 11:32

muß ich dann mit einer anzeige rechnen?

muß ich einen anwalt dazu ziehen wegen der Löschung zb?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Oktober 2011 | 11:34

Sehr geehrter Ratsuchender,


nach einem solch langen Zeitraum müssen Sie mit einer Anzeige nicht rechnen.


Auch wenn die Beauftragung eines Rechtsanwaltes nicht zwingend vorgeschrieben ist, sollten Sie angesichts der Gesamtumstände die Beauftragung ernsthaft überlegen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
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