Schadensersatz !
06.11.2012 15:43
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren, ich schildere Ihnen meinen Fall wie folgt,
Ich und ein Freund haben in meinem neuen Haus in eigenregie das Dach saniert. Während meiner kurzen Abwesenheit sind dann vom Dach des Nachbarn 8 Dachpfannen abgerutscht. Davon sind 4 wieder hängen geblieben und die restlichen 4 auf das Grundstück meines Nachbarn geknallt. Die Frau des Nachbarns kam erschrocken raus, mein freund hat ihr geschildert was passiert ist, alles sauber gemacht, neue Pfannen gekauft alles wieder eingedeckt und die Sache schien erledigt. (Frau sagte es sei ja nichts passiert) Ein paar stunden später kam der Mann dann von der Arbeit erboßt in meine Baustalle und sagte wir hätten seine Haustüre beschädigt und er will eine Neue und schon ja keine Reperatur.
Der Kostenvoranschlag liegt vor circa 1100€. "Hinzu Haben die besagten vier Pfannen noch 4 Gehwegplatten, Einen Kunstofftisch, und 2 Kunstoffstühle und einen Blumenkübel beschädigt. Der blumenkübel hat an der Seite ca 30 Katschen!"
Ist doch ziemlich kurios was 4 Pfannen so alles anrichten können.
Es gilt anzumerken das im Febuar diesen Jahres ein starker Sturm war, bei dem fast das Ganze Dache des Nachbarns auf sein Grundstück geknallt ist und natürlich nichts beschädigt worden ist außer durch meine 4 Pfannen.
Hinzu kommt das der Nachbar mir erzählt hat, im beisein meines Vaters und Schwagers, er habe schon mal eine solche türe als schaden der Versicherung gemeldet und diese wollten ja nur reparieren und nicht austauschen und das hatte er dann abgelehnt. ging aber angeblich nicht um die zunächst genannte türe sondern um eine alte geschichte "" !
Nun ja zu meiner Frage: Ich bin ja echt gewillt den Schaden der durch mich bzw meinen Freund verursacht worden ist zu begleichen, aber ich bin nicht gewillt meinem Nachbarn die Renovierung seines Hauses zu finanziern.
Also soll ich den Schaden einfach bezahlen, soll ich sagen er soll mich doch verklagen, soll ich ihm ein vergleich anbieten?
Was ist der regelfall muss ich von allem den neupreis Zahlen oder den gebrauchten zeitpreis. (Türe ist von Nov 2011) ?
Ich danke für ihre Antwort.