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Arbeitgeber fordert Herausgabe der privaten Emailadresse für maximale Erreichbarkeit

| 23. März 2020 08:09 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Muss ich meinem Arbeitgeber meine private E-Mailadresse nennen, um erreichbar zu sein?

Nein. Es besteht für Sie als Arbeitnehmerin gegenüber Ihrem Arbeitgeber keine Verpflichtung zur Herausgabe Ihrer privaten E-Mail-Adresse, weil dies ein Eingriff in Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen würde.

Guten Morgen,
ich hatte heute Morgen einen Zettel des AG im Spint mit der Aufforderung die private Email-Adresse aufzuschreiben, damit er in Zeiten von Corona die gesamte Belegschaft schnell erreichen könne.
Einen ähnlichen Zettel gab es bereits vor ein paar Wochen, da wurde dann zusätzlich noch nach der Festnetz-und Handynummer gefragt. Damals hatte ich alles verweigert, mit der Begründung auf informatielle Selbstbestimmung, und es wurde auch akzeptiert. Jetzt, mit dem Hintergrund der Coronakrise fühle ich mich etwas verunsichert, trotzdem möchte ich für mich diese Grenze gerne wahren.
Die Situation in der Firma ist im Moment folgende: mehrere Abteilungen werden ab 01.04. 2020 Kurzarbeit haben, aber mein Arbeitsplatz wird davon nicht betroffen sein. Des weiteren gibt es keinerlei Regelungen im Arbeitsvertrag über ständige Erreichbarkeit des AN. Ich arbeite in einer Produktionsfirma, die Zulieferer für die Automobilbranche ist, deshalb besteht da keine Notwendigkeit.
Das wichtigste was mich interessiert, ist die Frage, ob es ein berechtigter Kündigungsgrund wäre, wenn ich aufgrund meiner Weigerung in irgendeiner Form Arbeitszeit verpassen würde.

23. März 2020 | 09:54

Antwort

von


(1189)
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25488 Holm
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es besteht für Sie als Arbeitnehmerin gegenüber Ihrem Arbeitgeber keine Verpflichtung zur Herausgabe Ihrer privaten E-Mail-Adresse, weil dies ein Eingriff in Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen würde. Ein berechtigtes Interesse ist nach diesseitiger Auffassung nicht erkennbar.

"Dieses Recht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1  <43>;  78, 77 <84>[BVerfG 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84 ];  80, 367 <373>[BVerfG 26.07.1989 - 1 BvR 685/89 ]). Einschränkungen dieser Befugnis bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen; sie dürfen nicht weiter gehen als zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich (vgl. BVerfGE 65, 1  <44>;  78, 77 <85>[BVerfG 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84 ])."

(vgl. BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06 , Rn. 7)

Da Sie damit auch nicht gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen, kommt bereits eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB nicht in Betracht.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.

Gerne höre ich von Ihnen.


Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Bewertung des Fragestellers 23. März 2020 | 10:37

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Vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sie haben mich in meiner Auffassung bestätigt und jetzt kann ich meine Position auch gegenüber meinem AG halten und darum ging es mir.
Ich finde die wirtschaftlichen Probleme, die die Corona-Krise mit sich bringt auch schwierig, aber ich bin nicht bereit dafür mich Selbst zu verkaufen, nur um die AG bedingungslos zu unterstützen. Ich sehe das nicht als meine Aufgabe.
Also nochmal vielen Dank!
herzliche Grüße

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 23. März 2020
5/5,0

Vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sie haben mich in meiner Auffassung bestätigt und jetzt kann ich meine Position auch gegenüber meinem AG halten und darum ging es mir.
Ich finde die wirtschaftlichen Probleme, die die Corona-Krise mit sich bringt auch schwierig, aber ich bin nicht bereit dafür mich Selbst zu verkaufen, nur um die AG bedingungslos zu unterstützen. Ich sehe das nicht als meine Aufgabe.
Also nochmal vielen Dank!
herzliche Grüße


ANTWORT VON

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