Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Ihre Frage darauf abzielt, daß der gesamte Auftrag "an der Steuer vorbei" ausgeführt werden kann, geht dies sicherlich nicht.
Wenn der Dienstleister ein Kleingewerbetreibender ist, kann dieser ( daher wohl die Zahl von 17.500 Euro ) davon absehen, bei Ihnen die Umsatzsteuer zu erheben.
Wenn die Dienstleistung nur privat ist, kann die Bezahlung nicht von der Steuer abgesetzt werden. Ob der Dienstleister ein Gewerbe angemeldet hat, dürfte Sie hierbei nicht interessieren, auch wenn dies natürlich eigentlich auch vorliegen sollte.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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Guten Tag Herr Fricke,
also der Dienstleister (privat) will 50.000 EUR von uns (wir sind eine GmbH).
Der Dienstleister hat ohne Mehrwertsteuer dies berechnet.
Nur meine Frage ist, darf ich der Person das überhaupt so zahlen? ohne das der eine Gewerbe eingetragen hat oder muss ich seine persönlich Steuernummer erfragen? sodass ich der Finanzamt mitteilen kann das ich Ihn soviel Summe bezahlt habe?
um welche Art von Dienstleistung handelt es sich:
es ist ein Professor der für uns ein wissenschaftlichen Artikel schreiben soll.
Da wir ein Startup sind, wollen wir nichts falschen machen und würden gerne auch verstehen wie wir halt das zu buchen haben.
Danke
Sehr geehrter Ratsuchender,
zivilrechtlich schulden Sie das Geld so oder so, da kann das Fehlen eines etwaigen Gewerbescheins nichts ändern. Ein Professor wird für Dienstleistungen eh keinen Gewerbeschein benötigen, da er Freiberufler ist.
MFG Fricke