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pfändung finanzamt als drittschuldner

20. März 2008 19:56 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Kann man einen Schuldner zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung zwingen?

Der Gläubiger kann den Schuldner nicht dazu verpflichten, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.

Wir haben vom Gerichtsvollzieher bzw. vom Finanzamt eine Drittschuldnererklärung zurückbekommen, mit dem Vermerk, das der Schuldner für die jahre 05, 06 und 07 keine Einkommensteuererklärung abgegeben hat. Ich habe aber die Vermutung, das er Geld bekommen würde. Kann man den Schuldner zur Abgabe zwingen

20. März 2008 | 19:56

Antwort

von


(243)
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55128 Mainz
Tel: 0 61 31 / 333 16 70
Web: https://www.ra-freisler.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:

Als Gläubiger können Sie den Schuldner leider nicht verpflichten, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Allerdings wird durch Ihre Pfändung Ihr Rang gewahrt, sollte es zukünftig zu Steuerstattungsansprüchen kommen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.

Gerne stehe auch ich Ihnen bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich jederzeit - gerne auch per eMail - mit mir in Verbindung setzen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -


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Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

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