Sehr geehrter Ratsuchender,
leider ist eine genauere Prüfung nicht möglich, da nicht bekannt ist, welche Art von Vertrag Sie damals geschlossen haben, auf welchen Sie vor ca. einem Jahr eine Zahlung geleistet haben. Daher hier einige allgemeine Hinweise:
Denkbar ist, daß Sie damals einen wie auch immer gearteten Vertrag geschlossen haben, der eine Laufzeit von einem Jahr hat und sich verlängert, wenn er nicht rechtzeitig vor Vertragsablauf gekündigt wird. In diesem Falle wäre die geltend gemachte Forderung über 39,80 EUR rechtmäßig.
Ob die jetzt erhobenen Rechtsanwaltsgebühren rechtmäßig sind, hängt davon ab, ob Sie mit Ihrer Zahlung auf die Hauptforderung im Verzug sind. Das ist dann der Fall, wenn (1) die Forderung besteht (s.o.) und (2) ein kalendermäßig bestimmter oder bestimmbarer Zahlungstermin vereinbart wurde. In diesem Fall kommen Sie auch ohne Mahnung automatisch in Verzug.
Um jetzt prüfen zu können, ob eine Zahlungsverpflichtung besteht und ob Sie im Verzug sind, sollten Sie auf die Anwaltsmahnung reagieren. Und zwar indem Sie die Rechtsanwälte schriftlich auffordern, Ihnen mitzuteilen und nachzuweisen, auf welcher Anspruchsgrundlage die Forderung beruhen soll und woraus sich Ihr Verzug ergeben soll. Prüfen Sie sodann - ggf. mithilfe eines Rechtsanwaltes - die Rechtmäßigkeit der Forderung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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