österreichisches Privatrecht / Handelsgeschäft
Hallo.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin Gesellschafter Geschäftsführerin zweier Kapitalgesellschaften, die mir je zu 100 % gehören. Im Falle des einen Unternehmens handelt es sich um eine deutsche Kapitalgesellschaft. Im Falle der anderen um eine britische Ltd.
Ich bin in der Baubranche tätig.
Nun haben diese Unternehmen - zeitlich aufeinander folgend - jeweils einen Auftrag für ein und dasselbe östereichische Unternehmen abgewickelt.
Aus dem ersten Auftrag schuldet die britische Ltd. die Rückzahlung eines gewissen Betrages. Zwischenzeitlich habe ich für diese Unternehmen Insolvenz angemeldet. Das österreichische Unternehmen rechnet zurecht damit, keinerlei Zahlung mehr zu erhalten.
Nun behält die österreichische Firma beim laufenden Auftrag, der mit dem deutschen Unternehmen ausgeführt wird, meine Vergütungen ein. Dies soll in der Höhe geschehen, wie die Ltd. Zahlungen schuldet.
Es wird behauptet, dies ginge nach österreichischem Recht. Dieses sehe dieses hier angewandte Prozedere für den Fall vor, dass beide Firmen denselben Geschäftsführer hätten.
Kann das richtig sein?
Da ich das nicht aus dem deutschen Recht kenne und das auch für eher unsinnig halte (Welchen Sinn macht dann noch eine Kapitalgesellschaft?) meine Frage.
Freundliche Grüße
Nicole
Ps.
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