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mieteinnahmen zurückzahlen

| 16. August 2007 19:44 |
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Erbrecht


Guten Abend
mein Bruder und ich sind Eigentümer eines Miets und Geschäftshauses . Mein Großvater hat uns in seinem Testament als Erben eingesetzt und meinem Vater den Nießbrauch.Mein Vater ist nun am 5. August gestorben, können wir nun von seiner Witwe, die nicht unsere Mutter ist,die Einnahmen ab dem 6. August zurück fordern.Diese ist als Alleinerbin eingesetzt worden, was aber das Haus und die Einnahmen nicht mit einschließt.
Vielen Dank für die Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Fragestellerin,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Vorab möchte ich Ihnen mein Beileid aussprechen.

Ihnen stehen die Einnahmen zu. Der Nießbrauch ist höchstpersönlich. Zudem wird der Nießbrauch wohl mit dem Tod Ihres Vaters erlöschen.
Die Ausübung des Nießbrauches kann aber einem anderen überlassen werden, § 1059 S. 2 BGB .

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht


www.kanzlei-hermes.com

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genau das was ich wissen wollte,PERFEKT danke

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