ich habe am 03.04 einen Kindergeldantrag per Email gestellt mitsamt allen unterschriebenen Formularen und Anlagen eingescannt als PDF Email Anhang.
Den komplett identischen Antrag habe ich zusätzlich ausgedruckt und per Post an die Familienkasse geschickt per Einschreiben welches am 18.04.2024 bei der Familienkasse eingegangen ist. Der Antrag per Post war von mir eigentlich nicht als separater Antrag gedacht, sondern lediglich als Papierversion des Antrags vom 03.04.2024 gedacht. Diesen habe ich sicherheitshalber gemacht, falls die Familienkasse mir Scherereien macht und der per Email gestellte Antrag nicht akzeptiert werden würde oder falls die behaupten würden die Email sei nicht angekommen. Die langen Postlaufzeiten erklären sich dadurch das ich in Thailand lebe.
Am 15.04.2024 ist ein Ablehnungsbescheid erstellt worden zum Antrag vom 03.04.2024 (Die haben einfach einen Ablehnungsbescheid erstellt aufgrund unzureichender Unterlagen betreffs Nachweis Behandlung als unbeschränkter steuerpflichtiger Paragraph 1 Abs. 3 ESTG ohne jemals überhaupt aktiv vom Antragssteller Unterlagen anzufordern und diesen Gelegenheit zu geben diese nachzureichen. Ich hatte während Antragsstellung und mehrfach telefonisch darum gebeten um Mitteilung, falls noch Unterlagen oder Nachweise fehlen. Als ich am 15.04.2024 angerufen haben, haben die mir telefonisch mitgeteilt das die noch den EST Bescheid von 2023 und die Kontoauszüge von 2024 zum Nachweis meiner Mieteinnahmen wünschen und machen am gleichen Tag direkt danach einen Ablehnungsbescheid aufgrund fehlender Unterlagen!! Total irrsinnig )
Der Ablehnungsbescheid ist am 01.05.2024 bei mir eingetroffen ist in Thailand. Am gleichen Tag am 01.05.2024 habe ich Einspruch erhoben per Fax und online Einspruchsformular bei denen ich die EST Bescheide von 2020 bis 2023 und die Kontoauszüge für 2024 nochmals eingereicht habe zum Nachweis meiner Mieteinnahmen. Das Einspruchsverfahren ist noch in Bearbeitung.
Meine Frage bezieht sich nun auf dem Papierantrag der am 18.04.2024 eingegangen ist. Ist dieser als eigenständiger Antrag zu sehen und muss die Familienkasse diesen separat bearbeiten oder ist dieser ungültig da dieser inhaltlich identisch zum Antrag am 03.04.2024 ist und dieser unmittelbar nach dem Ablehnungsbescheid allerdings vor dem Einspruch bei der Familienkasse des Antrages vom 03.04.2024 eingegangen ist?
Macht es sinn evtl. den Einspruch vom 01.05.2024 für den Antrag vom 03.04.2024 zurückzuziehen und die Familienkasse zu bitten stattdessen den Antrag vom 18.04.2024 zu bearbeiten um den Fall zu beschleunigen da das Einspruchsverfahren 4 Monate dauert laut Familienkasse? (Allerdings ignoriert die Familienkasse sämtliche Emails und Anrufe von mir)
Kurze Info: Ich habe Anspruch auf Kindergeld. Dieses habe ich bereits mit einer anderen Rechtsberatung abgeklärt. Ich und meine Tochter sind Deutsche und leben dauerhaft in Thailand. Ich habe ausschließlich Mieteinnahmen in Deutschland und werde auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtiger behandelt seit 2012 Paragraph 1 Abs. 3 EstG und erhalte seit 2014 zumindest den Kinderfreibetrag. Meine Tochter ist 10 Jahre alt. Die späte Kindergeldantragsstellung ergibt sich daraus, das ich zu spät mitbekommen hat, das sich die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren geändert hat.
der dem Antrag zugrunde liegende Sachverhalt ist durch Bescheid vom 01.05. entschieden worden. Sofern dagegen der Widerspruch nicht weitergeführt wird, würde der Bescheid bestandskräftig.
In diesem Fall wäre der Antrag vom 18.04. ebenfalls zurückzuweisen, weil bereits eine bestandskräftige Entscheidung vorliegen würde.
Von daher macht es keinen Sinn, den am 01.05. eingelegten Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid zurückzunehmen, im Gegenteil, das würde zum Anspruchsverlust führen. Also lassen Sie den Einspruch weiterlaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller15. Mai 2024 | 01:24
Können sie mir kurz sagen ab wann man eine Untätigkeitsklage bei Einspruch machen kann? Ab 3 oder 6 Monaten?
Gibt da widersprüchliche Angaben im Internet
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt15. Mai 2024 | 01:26