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mangelhafter Schallschutz

24. September 2006 20:35 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde




sehr geehrte Damen und Herren,

zu folgend beschriebenen Sachverhalt benötige ich eine Beratung:


Wir bewohnen ein Einfamilienhaus mit einem Schallschutzmangel als Bauschaden.

Wir haben das neu erstellte Haus von einem Bauträger erworben, die Abnahme war im Juli 2002, die Verjährungsfrist für Gewährleistungsschäden läuft im Juli 2007 ab.

Da sich der Schallschutzmangel für uns als nicht mehr tolerierbar darstellt (Wir können den Nachbarn aus dem Nebenhaus sprechen hören) möchten wir unbedingt, dass der Bauträger diesen Mangel beseitigt.

Bisher haben wir den Bauträger hierzu zweimal schriftlich aufgefordert:

Anläßlich der ersten Aufforderung hatte der Bauträger von sich aus ein Schallschutzgutachten beauftragt, welches zu dem Schluß kam, dass der Schallschutzmangel nicht existiert.
Das Ergebnis war für uns völlig unglaubwürdig. Später forderten wir ihn noch einmal zur Mängelbeseitigung auf.
Im Antwortschreiben wies der Bauträger darauf hin, dass die Beweislast bei uns liegt und wir ein Gutachten vorlegen müssen.

Dies ist der heutige Stand.

Hierzu ist meine Überlegung, dass wenn ich ein Gutachten in Auftrag gebe, welches den Schaden belegt, entstünde eine Patt-Situation der Gutachten.
Der Bauträger muss unser Gutachten doch sicherlich nicht akzeptieren, er hat ja ein eigenes.
In diesem Fall würde ich unnütz viel Geld ausgeben, die Verjährungsfrist ablaufen und der Schaden wäre immer noch da (meine Rechtschutzversicherung hat mir übrigens mitgeteilt, dass sie für eine solche Streitigkeit aus Vertrag nicht eintritt).

Meine Frage an Sie ist:

Welchen Verfahrensweg würden Sie mir empfehlen, um mein Recht kurzfristig durchzusetzen, ohne dass ich Gerichtsverhandlungen - womöglich in mehreren Instanzen und mit teuren Gutachten - erleiden muss und mit welchen Kosten muss ich rechnen.

im Voraus vielen Dank für eine schnelle Antwort

24. September 2006 | 21:04

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

wie Sie bereits ausführen, macht es auch nach meiner Ansicht wenig Sinn, wenn Sie ein weiteres Privatgutachten in Auftrag geben würden. Die Richtigkeit dieses Gutachtens kann der Bauträger ebenso bestreiten, wie Sie die Richtigkeit des vom Bauträger eingeholten Gutachtens in Zweifel ziehen.

Meines Erachtens ist die Durchführung eines Selbständigen Beweisverfahrens vor dem zuständigen Gericht sinnvoll. Dieses eignet sich, um das Vorliegen der behaupteten Baumängel, deren Ursachen und Sanierungsmöglichkeiten einschließlich der möglichen Kosten sachverständig und gerichtsbeständig feststellen zu lassen.

Das Gericht wird in diesem Verfahren einen neutralen Sachverständigen benennen, der die beantragten Fragen unabhängig klärt und dessen Ergebnis dann nicht von der einen oder anderen Partei als Privatgutachten zurückgewiesen werden kann, sondern für den weiteren Rechtsstreit verbindlich ist. Es erfolgt eine für beide Seiten nach Abshluss des Verfahrens nicht mehr angreifbare Beweissicherung.

Zudem würde durch das Verfahren der Ablauf der Verjährung gehemmt, so dass keine Nachteile durch den Zeitablauf drohen.

Die Kosten können vorab nicht von mir abgeschätzt werden. Da die Beweislast bei Ihnen liegt müssten Sie zunächst einen Vorschuss für die Gerichtskosten und den Sachverständigen leisten; Sie sollten mindestens mit 1.500,- bis 2.000,- EUR rechnen. Zudem empfehle ich Ihnen einen Anwalt hinzuziehen, der Sie im Verfahren vertreten sollte. Wenn der Sachverständige den von Ihnen behaupteten Mangel später tatsächlich feststellt, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für das Beweisverfahren zurückerstattet zu verlangen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe für eine Interessenvertretung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt



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