Sehr geehrter Fragesteller,
wie Sie bereits ausführen, macht es auch nach meiner Ansicht wenig Sinn, wenn Sie ein weiteres Privatgutachten in Auftrag geben würden. Die Richtigkeit dieses Gutachtens kann der Bauträger ebenso bestreiten, wie Sie die Richtigkeit des vom Bauträger eingeholten Gutachtens in Zweifel ziehen.
Meines Erachtens ist die Durchführung eines Selbständigen Beweisverfahrens vor dem zuständigen Gericht sinnvoll. Dieses eignet sich, um das Vorliegen der behaupteten Baumängel, deren Ursachen und Sanierungsmöglichkeiten einschließlich der möglichen Kosten sachverständig und gerichtsbeständig feststellen zu lassen.
Das Gericht wird in diesem Verfahren einen neutralen Sachverständigen benennen, der die beantragten Fragen unabhängig klärt und dessen Ergebnis dann nicht von der einen oder anderen Partei als Privatgutachten zurückgewiesen werden kann, sondern für den weiteren Rechtsstreit verbindlich ist. Es erfolgt eine für beide Seiten nach Abshluss des Verfahrens nicht mehr angreifbare Beweissicherung.
Zudem würde durch das Verfahren der Ablauf der Verjährung gehemmt, so dass keine Nachteile durch den Zeitablauf drohen.
Die Kosten können vorab nicht von mir abgeschätzt werden. Da die Beweislast bei Ihnen liegt müssten Sie zunächst einen Vorschuss für die Gerichtskosten und den Sachverständigen leisten; Sie sollten mindestens mit 1.500,- bis 2.000,- EUR rechnen. Zudem empfehle ich Ihnen einen Anwalt hinzuziehen, der Sie im Verfahren vertreten sollte. Wenn der Sachverständige den von Ihnen behaupteten Mangel später tatsächlich feststellt, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für das Beweisverfahren zurückerstattet zu verlangen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe für eine Interessenvertretung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Antwort
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