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lebenslanges Wohnungsrecht Auszahlen des Kaufpreises

16. März 2008 12:06 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
meine Cousine möchte das Haus meiner Oma kaufen und dieser ein lebenslanges Wohnungsrecht geben. Muss meine Cousine ihre Mutter, meine Mutter und meinen Onkel ausbezahlen oder steht der Kaufpreis des Hauses meiner Oma zu?

16. März 2008 | 13:12

Antwort

von


(400)
Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
Web: https://www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

ist Ihre Oma die alleinige Eigentümerin des Hauses, braucht Ihre Cousine die Kinder Ihrer Oma nicht auszuzahlen, wenn sie das Haus kauft. Zu Lebzeiten der Oma haben diese keine Ansprüche. Es sei denn, eine Auszahlung wäre mit der Cousine oder der Oma vereinbart gewesen.

Erst dann, wenn Ihre Oma verstirbt, können ggf. Ansprüche auf Ergänzung des Pflichtteils bestehen, wenn das Haus erheblich unter Wert verkauft wurde und es sich um eine (gemischte) Schenkung handelt. Nach Ablauf einer 10-Jahres-Frist wird die Schenkung nicht mehr berücksichtigt. Solange die Sache jedoch vom Schenker weiter im Rahmen eines Nießbrauches oder umfassenden Wohnrechts weiter genutzt wird, läuft die Frist noch nicht.

Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin


ANTWORT VON

(400)

Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
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