Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
ist Ihre Oma die alleinige Eigentümerin des Hauses, braucht Ihre Cousine die Kinder Ihrer Oma nicht auszuzahlen, wenn sie das Haus kauft. Zu Lebzeiten der Oma haben diese keine Ansprüche. Es sei denn, eine Auszahlung wäre mit der Cousine oder der Oma vereinbart gewesen.
Erst dann, wenn Ihre Oma verstirbt, können ggf. Ansprüche auf Ergänzung des Pflichtteils bestehen, wenn das Haus erheblich unter Wert verkauft wurde und es sich um eine (gemischte) Schenkung handelt. Nach Ablauf einer 10-Jahres-Frist wird die Schenkung nicht mehr berücksichtigt. Solange die Sache jedoch vom Schenker weiter im Rahmen eines Nießbrauches oder umfassenden Wohnrechts weiter genutzt wird, läuft die Frist noch nicht.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin
16. März 2008
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13:12
Antwort
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