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internetkauf (Ebay)

31. Dezember 2012 13:49 |
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Internetauktionen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
ich habe auf Ebay letzte Woche einen PKW Anänger ersteigert, auf dem eingestellten Foto sah er neuwertig aus obwohl er schon 4 jahre alt ist. Dieses bewog mich ihn zu kaufen.
Da ich 400 km Anfahrt hatte, vergewisserte ich mich, ob er denn auch wirklich der Beschreibung entspricht, was mit einem klaren JA beantwortet wurde.
Als ich Morgens ankam um ihn zu übernehmen, war ich doch sehr überrascht, der Anhänger war wesentlich älter und abgenutzter wie auf Ebay geschildert... Auf meine Frage hin was das soll, wurde mir erklärt, das es sich um ein Foto handelt als der Anhänger neu gewesen sei, ein anderes hätte er nicht gehabt...... Da ich über Ebay
einen Vertrag geschlossen hatte und schon 400 km gefahren war, bezahlte ich und fuhr nach Hause.
Bei einer Rast sah ich den Hänger genauer an und stellte fest das ein Grafitti schlecht entfernt wurde welches noch immer im Hellen zu sehen war, als ich den Hänger abholte konnte man es bei dem herschenden Zwielicht nicht erkennen. Der Verkäufer hat die Sachmängelhaftung, Garantie sowie die Rückgabe NICHT ausgeschlossen. Ich möchte den Hänger wohl gerne behalten nur nicht zu dem Preis.
Meine Frage: Kann ich den Kaufpreis nachträglich noch mindern lassen, wenn ja wer bezahlt meinen Anwalt und eventuelles Gutachten? Das Grafitti stellt für mich einen klaren Sachmangel dar ( Auf einer ganzen Seite steht FUCK.), falls ich den Hänger zurückgebe habe ich ein Anrecht auf Fahrtkostenrückerstattung ?? Da ich unter falschen Voraussetzungen die 800 km gefahren bin? Ich fühle mich arglistig getäuscht. Der Verkäufer hat den Betrug bezüglich des Fotos schon schriftlich eingeräumt.
Habe den Verkäufer bezüglich des Grafitti angeschrieben , er spielt nun toten Mann.....




31. Dezember 2012 | 14:44

Antwort

von


(280)
Ruwerer Straße 29
54292 Trier
Tel: 06514628376
Web: https://www.zimmlinghaus.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Sofern der tatsächliche Zustand des Anhängers von dem vereinbarten Zustand des Anhängers abweicht, könnten Sie den Kaufpreis in einem angemessenen Rahmen nachträglich mindern.

Sie müssten die Minderung gegenüber dem Verkäufer schriftlich erklären und ihn zur Zahlung des Differenzbetrags auffordern. Sollte er nicht zahlen, können Sie gegebenenfalls Klage in entsprechender Höhe einlegen.

Im Falle des Obsiegens müsste der Gegner Ihnen auch die Anwalts- und Gerichtskosten erstatten. Dies gilt dann auch für eventuelle Gutachterkosten im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens.

Was die Erstattung von Fahrtkosten angeht, so gehe ich jedoch davon aus, dass Sie diese nicht ersetzt bekommen werden.

Ich hoffe, Ihnen in Ihrer Angelegenheit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.

Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sofern hier relevante Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sind, kann die rechtliche Einschätzung auch völlig anders aussehen. Den Gang zu einem Berufskollegen vor Ort kann und will diese Plattform nicht ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt

www.zimmlinghaus.de


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