Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Sofern der tatsächliche Zustand des Anhängers von dem vereinbarten Zustand des Anhängers abweicht, könnten Sie den Kaufpreis in einem angemessenen Rahmen nachträglich mindern.
Sie müssten die Minderung gegenüber dem Verkäufer schriftlich erklären und ihn zur Zahlung des Differenzbetrags auffordern. Sollte er nicht zahlen, können Sie gegebenenfalls Klage in entsprechender Höhe einlegen.
Im Falle des Obsiegens müsste der Gegner Ihnen auch die Anwalts- und Gerichtskosten erstatten. Dies gilt dann auch für eventuelle Gutachterkosten im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens.
Was die Erstattung von Fahrtkosten angeht, so gehe ich jedoch davon aus, dass Sie diese nicht ersetzt bekommen werden.
Ich hoffe, Ihnen in Ihrer Angelegenheit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sofern hier relevante Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sind, kann die rechtliche Einschätzung auch völlig anders aussehen. Den Gang zu einem Berufskollegen vor Ort kann und will diese Plattform nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
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