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import von gebrauchter markenware in die eu

20. Mai 2006 15:56 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

darf man gebrauchte markenware in die eu einführen und vertreiben.
neue ware darf nur der markeninhaber einführen, völlig klar!
hat der markeninhaber denn auch rechte an gebrauchter ware?

20. Mai 2006 | 16:02

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Markengesetz, so z.B. § 14 MarkenG , macht keinen Unterschied zwischen neuer oder gebrauchter Ware. Wenn Sie eine geschützte Marke ohne Zustimmung des Rechteinhabers einführen und vertreiben wollen, riskieren Sie, mit Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen nach dem Markengesetz konfrontiert zu werden.

Auch für gebrauchte Ware gilt also: Finger weg!

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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