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gewerbliche Vermietung von Waren

| 6. November 2015 22:02 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Manuela Fritsch

Guten Tag ,ich möchte ein Internet-Mietportal für Bettwaren eröffnen und plane besondere Einzelstücke .in geringer Stückzahl käuflich zu erwerben (wie ein Entverbraucher ) um diese dann gegen Entgeld zu verleihen .
Muss ich grundsätzlich jeden Hersteller um eine Lizenz bitten, auch wenn kein Label dran hängt . zb. bei Waren von Discountern zum Beispiel Seidenfixleinentücher/Spannbettlaken oder Bettdecken und Kissen, die ohne Label auf dem Markt erscheinen.
und ist es nur dann notwendig wenn ich das Label benenne,da ich
ursprünglich tatsächlich auch eine Werbeplattform für solche Firmen schaffen will.

kann ich es so einfach halten mit Labelbenennung ja da muss ich fragen
ohne Benennung /namendliche Erkennung nein muss ich nicht fragen.



Sehr geehrter Mandant,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen gerne verbindlich wie folgt beantworten:

Sie sollten bei Ihrem Vorhaben zwei Ebenen unterscheiden. Zum Einen ist an den Kauf und die Nutzung der Waren zu denken, zum Anderen an die mögliche Präsentation zu Werbezwecken.

Soweit Sie die einmal angekauften Gegenstände weitervermieten wollen, halte ich eine Markenbenennung nicht für zwingend erforderlich. Auch wenn Ihr Vorhaben ungewöhnlich sein mag, erwerben Sie durch den Kauf der Waren auch das Recht zu deren Nutzung im vorherbestimmten alltäglichen Sinne.

Da Sie allerdings planen, die von Ihnen angebotenen Stücke in einem Internetshop gewerblich anzubieten, wird eine Öffentlichkeits- und Werbewirkung erzeugt, bei der die jeweiligen Hersteller ein Recht auf Information haben dürften.
Es sollte insbesondere klargestellt sein, dass die Vermietung unabhängig vom Hersteller und alleine durch Sie im eigenen Namen erfolgt. Das Recht zum Betreiben von Werbung "im fremden Namen, wenn auch zu deren Gunsten" haben Sie nicht. Würde in Ihrem Shop der Eindruck erweckt werden, dass die Hersteller involviert sind, würden Sie in deren fremdem Geschäftsbereich agieren, was letztlich von diesen angegriffen werden könnte.

Ich würde Ihnen daher empfehlen, zu Ihrer eigenen Absicherung bei den jeweiligen Herstellern im Vorhinein schriftlich anzufragen, ob ein Problem mit der Verwendung von ihren Produkten in dem von Ihnen geplanten Sinn gesehen wird. Dies gilt auch unabhängig davon, ob der Hersteller/ mögliche Rechteinhaber durch ein Label auf den ersten Blick erkennbar ist oder nicht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 9. November 2015 | 01:08

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Das die Antwort eine Andere ist als ich erhofft hab ,ist die eine Seite Ich werde mich jederzeit wieder mit einem juristischen Problem an Sie wenden.
Sehr gut das es diese Seite(n) gibt.unkompliziert ,schnell ,sehr freundlich ,verständlich ,tiptop

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