Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine Geldstrafe erscheint erst im polizeilichen Führungszeugnis ab 90 Tagessätzen. In Ihrem Fall, wird die Geldstrafe daher gar nicht erst in das Führungszeugnis eingetragen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
der bertug steht aber in meinem führungszeugnis drin ich habe eins beantrag vor ca 13 monaten und da stand es drin der betrug und ich war meinen job los wie lange seht sowas nun im fürhrungszeugnis
danke
Die von Ihnen geschilderte Straftat wird definitiv nicht in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Eine Eintragunf erfolgt allenfalls in den Bundeszentralregisterauszug. Dieser ist jedoch nur für Behörden zur Einsicht bestimmt. Ich schlage vor, dass Sie mir einen Auszug des von Ihnen beantragten Führungszeugnisses an folgende Fax Nr. senden 03641 422940 oder diesen per Post an mich übersenden. Dann werde ich die Angelegenheit im Rahmen dieser Beratung prüfen.
Bitte bewerten Sie die Qualität der Beratung doch immer erst nach der Antwort auf Ihre Nachfrage. Nicht immer, kann eine optimale Beratung auf die erste Anfrage erfolgen, da die beratenden Rechtsanwälte evt. noch weitere Infos benötigen.
Danke