Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen.
1. Wenn ich Se richtig verstanden habe, erhalten Sie ALG II, sind erwerbsfähig und die ARGE verlangt von Ihnen, dass Sie umziehen. Ihr Hauptanliegen besteht darin, nicht umziehen zu müssen. Sollte ich mich in einem Punkt irren, bitte ich um eine kurze Mitteilung.
2. Die Tatsache, dass Sie zwei verschiedene Aussagen erhalten haben, führe ich darauf zurück, dass die sog. Fallmanager der ARGE sich das Leben zuweilen gerne etwas leicht machen. Daher ist die erste telefonische Auskunft für mich unbedeutend.
Die zweite Auskunft, die schriftliche, ist hingegen von Bedeutung. Dort wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie erwerbsfähig sind. Das ist zunächts einmal eine Aussage, an der sich die ARGE festhalten lassen muss.
3. Nun aber zu Ihrem eigentlichen Anliegen, dem Umzug.
Um es gleich vorweg zu schicken: Die ARGE kann Sie nicht zum Umzug zwingen. Sie versucht es ganz gerne, aber eine rechtliche Grundlage dafür hat sie nicht. Wenn Sie also nicht umziehen wollen, müssen Sie es auch nicht. Was die ARGE aber tun kann, ist, Ihnen nur den Teil der Miete zu zahlen, der angemessen ist, Für den Rest müssen Sie dann selbst aufkommen. Wie Sie das tun, wäre in diesem Fall Ihre Sache.
Insofern haben Sie Recht, die Erwerbsfähigkeit und die Umzugsfähigkeit haben nichts miteinander zu tun. Ob Sie erwerbsfähig sind, kann nur ein Arzt feststellen (also auch nicht die ARGE). Umzugsfähigkeit ist nicht von Belang, da die ARGE Sie, wie gesagt, nicht zwingen kann. Es spielt also keine Rolle, ob Sie umzugsfähig sind oder nicht. Das wird erst dann interessant, wenn sie die volle Miete von der ARGE wollen. Dann müssten Sie tatsächlich nachweisen, dass ein Umzug aus medizinischer Sicht nicht zumutbar ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt
Antwort
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Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Punkt 1: Sie haben mich richtig verstanden.
Punkt 2: Haben Sie sehr nett umschrieben ;-) Allerdings macht es sich die ARGE nicht nur leicht, sondern sie arbeitet mit als grenzwertig anzusehenden Methoden.
Punkt 3: Ich weiß, dass die ARGE mich nicht zum Umzug zwingen kann. Ich bin aber nicht in der Lage die Differenzsumme von ca. EUR 50,- monatlich selbst zu bezahlen. Deshalb würde es auf diesen Zwangsumzug hinauslaufen.
Gehen wir also davon aus, dass die schriftliche Auskunft von Bedeutung ist und demnach bin ich erwerbsfähig.
Ja, ich möchte erreichen, dass mir mein soziales Umfeld erhalten bleibt und die ARGE die volle Miete übernimmt ( allerdings konnte ich die Miete durch ein Entgegenkommen des Vermieters bereits um EUR 33,- senken ! Tritt aber erst in Kraft, wenn es sichergestellt ist, dass ich die Wohnung behalten kann ). Der ARGE liegen 2 Atteste vor, die aussagen, dass ein Umzug aus medizinischer Sicht nicht zumutbar ist.
Attest 1 (Neurologe/Psychiater) bescheinigt Depressionen, Angstgefühle usw. die sich verschlimmern werden, wenn ich umziehen müsste.
Attest 2 (Hausarzt) bescheinigt chronische Alkoholerkrankung. Er rät dringend, mir meine Wohnung zu lassen, damit ein Rückfall weitgehend ausgeschlossen werden kann.
Meine abschließende Frage: wie kann ich vor der ARGE sachlich und stichhaltig argumentieren, dass ich aus der Sicht meiner beiden Ärzte nicht umzugsfähig bin und dass diese Umzugsunfähigkeit aber absolut NICHTS mit meiner Erwerbsfähigkeit zu tun hat. Denn die ARGE schmeisst ja beide Dinge einfach in einen Topf und macht sozusagen einen "Brei" daraus. Kann ich auf ein neues Gutachten vom Ärztlichen Dienst der BA drängen, das sich rein auf meine Umzugsunfähigkeit durch psychische Belastung und Alkoholkrankheit bezieht ?
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworten möchte:
1. Die von Ihnen vorgelegten Atteste sollten ausreichen. Sie beziehen sich beide eindeutig auf den Verbleib in der Wohnung. Sollte die ARGE der Ansicht sein, dass sie weitere Atteste benötigt, so bin ich der Auffassung, dass sie diese selbst ansprechen soll.
2. Sie selbst erklären sich für erwerbsfähig. Mit anderen Worten: Sie wollen arbeiten. Auch das sollte für die ARGE ausreichen und letztlich auch das Einzige sein, was zählt. Mit dem Verbleib in Ihrer Wohnung hat die Erwerbsfähigkeit, wie gesagt, nichts zu tun. Auch wenn die ARGE dies gerne anders sehen würde.
3. Letztlich dürfte es jedoch leider darauf hinauslaufen, dass Sie den Bescheid der ARGE abwarten werden müssen, um diesen dann mit einem Widerspruch anzugreifen. Dort sollten Sie dann deutlich machen, dass die ARGE, wie Sie richtig erkannt haben, zwei Dinge vermischt, die nichts mit einander zu tun haben müssen und in Ihrem Fall auch nichts miteiander zu tun haben.
Allerdings würde ich Ihren Vorschlag insoweit aufgreifen, dass Sie der ARGE ein weiteres Attest anbieten, welches genau diesen Umstand belegt. Sollte die ARGE es annehmen, gut. Wenn nicht, können Sie im Widerspruchsverfahren leicht darlegen, dass Sie jedes Entgegenkommen gezeigt haben und zur Mitwirkung bereit waren.
Dennoch, am Ende wird es darauf hinauslaufen, dass Sie die ARGE überzeugen müssen, dass ein Umzug unzumutbar ist und deshalb die Kosten für die Wohnung von der ARGE getragen werden müssen. Aus meiner Sicht haben Sie mit den zwei Attesten (und dem angebotenen weiteren Attest) gute Chancen, dies darzulegen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine für Ihren Fall ausreichende Antwort geben und wünsche Ihnen bei den "Verhandlungen" viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt