Sehr geehrter Fragesteller,
Ihr Sohn hat aufgrund seines Behinderungsgrades von 50 und dem Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises Anspruch auf verschiedene Leistungen.
1. Kindergeld: Sie haben Anspruch auf Kindergeld, unabhängig vom Alter Ihres Sohnes, solange er aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.
2. Pflegegeld: Wenn Ihr Sohn aufgrund seiner Behinderung Pflege benötigt, können Sie Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad, der Ihrem Sohn zuerkannt wird.
3. Eingliederungshilfe: Ihr Sohn hat Anspruch auf Eingliederungshilfe. Diese Leistung soll dazu beitragen, eine drohende Behinderung zu vermeiden oder eine Behinderung zu kompensieren. Zuständig für die Gewährung von Eingliederungshilfe ist in der Regel das Sozialamt.
4. Nachteilsausgleiche: Mit einem Schwerbehindertenausweis hat Ihr Sohn Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, wie z. B. Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr.
Die Anträge für diese Leistungen können Sie bei den jeweiligen Stellen (Familienkasse, Pflegekasse, Sozialamt) stellen. Es ist empfehlenswert, sich bei einem Sozialverband oder einer Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen beraten zu lassen, um alle möglichen Leistungen auszuschöpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bergmann
Rechtsanwalt
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