Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Richtig, es war zunächst Sache des Amtsgerichts sich darum zu kümmern.
Allerdings ist ja dort der Eintrag aufgrund der Schufa erfolgt, die nunmehr mehr selbst für eine Korrektur zu sorgen hat.
Darauf haben Sie einen Anspruch, wenn es so nicht vorhandenen Tatsachen entspricht (so wie ich das hier verstehe).
Das ist also zu berichtigen, unverzüglich und damit ohne schuldhaftes Zögern.
Der Anspruch besteht also, soweit ein Eintrag vorliegt, der nachweislich nicht den Tatsachen entspricht.
Sie müssen sich an die Schufa wenden und nach den §§ 33
ff. des Bundesdatenschutzgesetzes die Löschung, Sperrung oder Berichtigung der falschen Daten verlangen. Es ist wichtig, sich zu wehren, weil Sie sonst in der (Kredit- bzw. sonstigen) Praxis Schwierigkeiten haben können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sie schreiben, dass der Eintrag aufgrund der Schufa erfolgt ist, das möchte ich richtig stellen. Der Eintrag aus dem Schuldnerverzeichnis wurde der Schufa vom Gerichtsvollzieher gemeldet.
Wichtig hierbei ist: ich habe keinen Eintrag im Schuldnerverzeichnis, sondern jemand mit dem gleichen Nachnamen, die Schufa hat das aber meinem Datensatz zu geordnet. Kann ich dann trotzdem so vorgehen, wie Sie es beschrieben haben?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich Ihnen gerne wie folgt beantworten:
In Ordnung, das verstehe ich jetzt (besser) - das mit dem Gerichtsvollzieher.
Sie können trotzdem so wie beschrieben gegen die Schufa vorgehen. Setzen Sie eine Frist zur Korrektur von drei Tagen. Läuft diese fristlos ab, sollten Sie einen Anwalt beauftragen; die Kosten dafür müsste dann die Schufa übernehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg