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falsche Namensführung

20. August 2010 09:02 |
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Familienrecht


Beantwortet von

ich arbeite als chef einer werbeagantur und habe mir in den letzten zwei jahren einen anderen namen zugelegt, um meinen wahren namen vor angriffen aus dem internet zu schützen. (ich habe einen einwandfreien Leumund und bin nicht vorbestraft) ich vertrete im innenverhältnis die gmbh mit meinem richtigen namen, im außenverhältnis mit einem pseudonamen. geschädigt wurde mit dem pseudonamen niemand. die durch mich vertretene Firma fimiert mit einem anderen namen. ist die falsche namensführung strafbar? Wenn nein, kann ich die falsche namensführung im außenverhältnis im umgang mit mir unbekannten personen beibehalten?

20. August 2010 | 12:01

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


sofern Sie nicht dem "falschen" Namen einen akademischen Titel hinzufühen, ist das Verfahren nach den Strafgesetzen nicht zu ahnden.

Geschlossene Verträge werden davon auch nicht beeinflusst, da die Identität insoweit klar ist, da die Person, die unterschrieben hat, auch den Rechtsbindungswillen hatte.


Gleichwohl rate ich Ihnen davon ab, dieses auch künftig so zu handhaben, da es neben der strafrechtlichen Betrachtungsweise auch zu beachten gilt, dass Sie als Geschäftsführerin einer GmbH tätig werden und insoweit dann - zivilrechtlich- haftbar sind, wenn Sie einen falschen Namen nutzen.auch kann die GmbH dann nicht unerhebliche Probleme bekommen, wenn nach außen hin ein falscher Name benutzt wird.


Daher sollten sie künftig unter diesen . vom Strafrecht losgelösten - Gesichtpunkten Ihren richtigen Namen verwenden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON

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