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Namensführung bei deutscher und spanischer Staatsbürgerschaft

| 14. April 2021 22:08 |
Preis: 60,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Ich habe seit Geburt die spanische Staatsbürgerschaft und habe, nachdem ich 20 Jahre in Deutschland lebe die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. Mit Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft habe ich (Fr. Pérez López) auch den Nachnamen meines Mannes (Schmidt) angenommen und ihn meinem Geburtsnamen vorangestellt so dass folgender Nachname entstand (Schmidt- Pérez). Meine Frage lautet nun, ob ich meinen spanischen Geburtsnamen (Pérez López) in meinem spanischen Pass so behalten kann, und damit einen Deutschen Pass mit Schmidt-Perez und einen spanischen mit Perez Lopez haben kann.

15. April 2021 | 07:35

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Aus Art. 10 EGBGB unterliegt das Namensrecht dem Staates, dem Sie angehören. Die von Ihnen getroffene Wahl nach Einbürgerung basierte auf Art. 47 EGBGB und ist für den deutschen Rechtskreis relevant.

Sie müssen und ggf. können Ihren Familiennamen gegenüber spanischen Behörden nicht ändern lassen.

Der nach spanischem Recht entstandene Name hat gegenüber Spanien weiterhin Bestand.

Sie können daher zwei Dokumente mit unterschiedlichen Namen führen, dies ist nicht untypisch.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 15. April 2021 | 19:43

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