Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
A.
eine strafrechtlich relevante Urkundenfälschung vermag ich in der Änderung der Baupläne nicht zu sehen; ggfs könnte man an § 268 StGB
, Fälschung technischer Aufzeichnungen, denken, wobach sich strafbar macht, ich zitiere,
wer zur Täuschung im Rechtsverkehr
1. eine unechte technische Aufzeichnung herstellt oder eine technische Aufzeichnung verfälscht oder
2. eine unechte oder verfälschte technische Aufzeichnung gebraucht.
Technische Aufzeichnung ist dabei eine Darstellung von Daten, Meß- oder Rechenwerten, Zuständen oder Geschehensabläufen, die durch ein techniches Gerät ganz oder zum Teil selbsttätig bewirkt wird, den Gegenstand der Aufzeichnung allgemein oder für Eingeweihte erkennen läßt und zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache bestimmt ist, gleichviel ob ihr die Betimmung schon bei der Herstellung oder erst später gegeben wird.
Die Frage ist allerdings, worin hier die Täuschung liegen soll, nachdem Sie die Änderungen zugeschickt und nicht protestiert haben. Auch müssen Sie bedenken, dass Sie dadurch keinen Cent sehen würden.
B.
Die zivilrechtliche Situation stellt sich mE - nach der hier nur möglichen vorläufigen Prüfung- leider auch nicht viel besser dar.
Sie haben schon richtig erkannt, dass Sie "wegen der fehlenden Protestes die Maße akzeptiert haben".
Hier muss man aber auch darauf abstellen, dass Sie offenbar die Rechnung der Planungsfirma dann noch zusätzlich ohne irgendeinen Vorbehalt gezahlt und damit auch eine Mängeleinrede verwirkt haben (könnten). Insoweit wird es ganz genau auf den Inhalt des Mängelprotokolles, der Rechung und Ihrer Überweisung ankommen.
Zu bedenken ist weiterhin, dass nach dem bisherigen Vortrag Ihnen sicherlich ein Mitverschulden angelastet werden könnte, was sich dann auf einen Schadensersatzanspruch auswirken wird, wobei nicht so ganz deutlich ist, worin Sie einen konkreten Schaden sehen.
Ich hoffe, dieses reicht als erste Orientierung (siehe Button "Hilfe"). Gerade im Bereich des Baurechtes kann man aber nur zu einer weiteren individuellen Beratung raten, da - wie auch hier- eine Vielzahl von Unterlagen geprüft werden müssen, was im Forum so nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
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