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bin ich verpflichtet Nebenwohnsitz anzumelden?

| 21. Februar 2024 13:20 |
Preis: 53,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von


15:00

sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Student und beziehe Vollbafög ,Mein Hauptwohnsitz ist in Bochum und habe einen Aushilfe Arbeitsvertrag in Hannover. Der Arbeitsvertrag ist befristet bis zu 10 Monate und die Arbeit ist sehr flexibel. ich kann wie ich will arbeiten. ich arbeite monatlich bis zu 5 Tage und habe auch einige Monate gar nicht gearbeitet. und es ist mir kein Problem hin und her zu fahren. ich habe auch Verwandte Hier, die ich besuchen kann.

ich war heute in einem Rathaus in Hannover, um was für jemanden zu erledigen und die Beamte hat mir gesagt dass ich verpflichtet bin ,einen Nebenwohnsitz anzumelden, ohne von mir was über meine Arbeitverhältnis zu hören. und sie hat meinen Namen

ist das richtig ?
und wenn es richtig ist ? was sollte ich machen ? ich arbeite seit 8 Monate hier
könnte die Beamte was machen? sie weiß gar nicht was,wo und wie ich arbeite


21. Februar 2024 | 14:11

Antwort

von


(3171)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja, der Beamte vom Meldeamt hat da durchaus recht.
Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Mehrere Wohnungen
"(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.
(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.
(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.
(4) Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen im Inland sie hat und welche Wohnung ihre Hauptwohnung ist. Sie hat jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist. Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht sie keine neue Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen."

Ausnahmen wie für Minderjährige oder Ehegatten etc. kann ich hier nicht erkennen, sodass dem nachzukommen ist.

Ansonsten gilt:
Die Ordnungswidrigkeit kann in solchen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 21. Februar 2024 | 14:55

danke für die Antwort,

ich glaube aber Sie haben mich falsch verstanden!

ich bin schon in Bochum gemeldt (Hauptwohnsitz)

das Gesetz, das Sie mir geschrieben haben geht um Mehrere Wohnungen und ich habe keine Wohnung oder Mietsvertag in Hannover.
ich arbeite bis zu 5 Tage im Monat in Hannover in unterschiedliche Zeiten und einige Monate arbeite ich nicht oder nur ein Tag und die sind meistens Nachtdienste und fahre von Bochum nach Hannover zur Arbeit und fahre direkt zurück nach Bochum. ich habe nichts in Hannover.
und wie gesagt . meiner Arbeitsvertrag ist Aushilfe (Kurzfristige Beschäftigung).

ich würde mich freuen, Wenn Ihre Antwort direkt auf meine Frage geht, weil laut was ich gelesen Habe , gibt es Ausnahmen , wie Aushilfe oder minijjob und Entfernung der anderer Stadt und wie viele Tage im Jahr bin ich Beschäftigt und ob ich für die Sozialversicherung verpflichtet bin oder nicht.

danke im Voraus

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Februar 2024 | 15:00

Sehr geehrter Fragesteller,

in Ordnung, dann ist es kein Problem, wenn Sie keine Wohnung in Hannover unterhalten, das hatte ich erst einmal so (und damit anders) verstanden.

Auf eine Ausnahme brauchen Sie dann mangels Nebenwohnung nicht zurückgreifen, Sie eine einzige Wohnung als Hauptwohnung.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 21. Februar 2024 | 15:53

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