Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.
Angesichts der Tatsache, dass die Verkäuferin die Kaufsache nicht an dem vorgesehenen Ort bereitgestellt und somit die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht hat, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. In der Folge können Sie den gesamten Kaufpreis zurückfordern.
Sie sollten der Verkäuferin gegenüber den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und sie zur Rückzahlung des Geldbetrags eine angemessene Frist setzen. All dies tun Sie am besten schriftlich in einer Weise, die es Ihnen erlaubt, den Zugang des Schreibens nachzuweisen. Falls die Frist erfolglos abläuft, können Sie Ihren Anspruch auf dem Rechtsweg gegen die Verkäuferin durchsetzen. Hierzu können Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen - die Rechtsverfolgungskosten hat die Verkäuferin Ihnen dann aufgrund des Verzugs zu erstatten. Gerne kann ich Ihnen dabei behilflich sein - kommen Sie zu gegebener Zeit einfach nochmal auf mich zu.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Ersteinschätzung behilflich sein konnte.
Mit freundlichen Grüßen
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