Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Durch die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners ist u.a. auch der Verdienstausfall abgedeckt. Sie sollten sich daher von den behandelnden Ärzten bestätigen lassen, dass Sie die Tätigkeit als Kurierfahren aufgrund der Unfallfolgen nicht ausüben können und Ansprüche bei der Versicherung geltend machen. Diese liegen maximal in Höhe des bisherigen Gewinns, also etwa 500 EUR monatlich.
Ein Anspruch auf berufliche Reha dürfte unter den gegebenen Umständen kaum durchsetzbar sein, weil Ihre beruflichen Probleme ja nicht ausschließlich unfallbedingt und bereits zwei Rehaversuche aus anderen Gründen gescheitert sind. Außerdem wäre es dafür auch noch viel zu früh, denn der Unfall liegt gerade mal 3 Wochen zurück und die Versicherung wird damit argumentieren, dass sich das unfallbedingte Trauma nach einiger Zeit legen wird. Nur dann, wenn es Ihnen gelänge, zu beweisen, dass das Trauma auch noch nach Monaten oder Jahren vorhanden ist und Sie ausschließlich deshalb langfristig weder der bisherigen Tätigkeit als Kurierfahrer noch einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen können, wäre es ausnahmsweise denkbar, dass die Versicherung lieber einen Abfindungsvergleich abschließt und eine Reha bezahlt, als über Jahre hinweg monatliche Leistungen zu erbringen. Diese Nachweise sind allerdings, gerade bei psychischen Unfallfolgen und im Hinblick auf die bereits bestehenden Vorerkrankungen erfahrungsgemäß fast nicht zu erbringen, so dass ich Ihnen diesbezüglich leider kaum Hoffnungen machen kann.
Ich hoffe, Ihnen damit eine Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Gabriele Koch
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Danke für ihre laienverständliche Darstellung der Rechtslage. Für meine Zukunftsplanung ist mir der Expertenrat sehr wichtig gewesen. So verliere ich wenigstens keine weitere (Lebens-) Zeit durch vergebliches Warten und unrealistische Hoffnungen auf Entschädigungsleistungen in Form einer Umschulung / Qualifizierung, die wohl in meinem Fall nicht berechtigt bzw. einklagbar sind. Meine Ärztin hatte die Rechtslage anders beurteilt. Aber eine Medizinerin ist eben keine Rechtsanwältin...
Sehr geehrte Fragesteller,
falls die Kurierfahrten tatsächlich die einzige berufliche Tätigkeit sind, die Sie aufgrund der Vorerkrankungen und Ihrer Ausbildung überhaupt ausüben könnten und diese nun durch den Unfall auch langfristig nicht mehr möglich sind, wäre es natürlich denkbar, dass die Versicherung aus wirtschaftlichen Gründen irgendwann einem Vergleich zustimmt und eine Reha bezahlt. Ob das medizinisch nachweisbar ist, kann Ihre Ärztin sicher besser beurteilen als ich. Aber wenn es so weit kommen sollte, dann sicher nicht jetzt und der Anspruch dürfte auch kaum einklagbar sein.
Verdienstausfall (bzw. entgangenen Gewinn) und Schmerzensgeld können Sie aber natürlich trotzdem geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin