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bekommt der 1. Makler Provision obwohl er nicht beauftragt ist?

26. Januar 2010 21:38 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im Dezember 09 ein Haus mit einem Makler mehrfach besichtigt. Wir waren schon handelseinig als der Verkäufer kurzfrisitg mit dem von mir angebotenen Kaufpreis nicht einverstanden war und mehr Geld verlangte. Ich habe das Haus dann nicht gekauft, weil es mir das Haus mit Maklergebühr von 5,95% zu teuer wurde.

Jetzt hat der Verkäufer 2010 einen anderen Makler der provisionsfrei vermakelt beauftragt das Haus zu verkaufen. Da ich durch den wegfall von Provision Geld einsparen kann, ist der Hauskauf für mich wieder aktuell und wir stehen vor einem Notartermin.

Der 2. Makler wies mich heute jedoch darauf hin, dass der 1. Makler der 2009 den Auftrag hatte und mir das Haus zeigte dennoch die Provision bei mir einfordern kann.

Stimmt das?

Ich benötige hier rasch Ihre Hilfe.

Danke

Mit freundlichen Grüßen

Jutta König

26. Januar 2010 | 22:53

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Der erste Makler kann in der Tat seine Provision verlangen, wenn Sie das Objekt jetzt kaufen, da aufgrund der kurzen Zeit durchaus ein Ursachenzusammenhang zwischen seiner Vermittlungstätigkeit und Ihrem Kauf gesehen werden kann.
Allerdings besteht der primäre Vertrag zwischen dem ersten Makler und dem Verkäufer, d.h. der Makler hat in erster Linie einen Anspruch gegen den Verkäufer.

Ob der erste Makler die Provision auch von Ihnen verlangen kann, hängt davon ab, ob Sie mit ihm einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben oder ob der Kaufvertrag mit dem Verkäufer eine entsprechende Regelung vorsieht.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


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