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angebl. bei Rot über eine Fußgängerampel gefahren

3. September 2006 19:56 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Markus Timm

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor ca einer Woche bin ich von zwei Polizisten angehalten worden, die behaupteten, daß ich bei Rot über eine Fußgängerampel gefahren sei. Diese wurde aber gerade erst Gelb. Als ich das sagte, meinten die Polizisten nur, sie wären ja keine "Götter in Uniform" und wenn ich den Bescheid nicht annehmen wolle, der mir in 3-4 Wochen zuginge, könnten wir uns ja vor Gericht wiedersehen.
Habe ich überhaupt gegen zwei Polizisten eine Chance? Es steht schließlich zwei gegen einen, außerdem meinten sie, es wäre auch strafbar, bei Gelb über die Ampel zu fahren.
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte(r) Fragesuchende(r),

aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworte ich Ihre Frage summarisch wie folgt:

Ich gebe Ihnen Recht: Die Beweissituation ist denkbar schlecht, wenn die Polizeibeamten auch in einem Bußgeldverfahren bei Ihrer Aussage blieben. Letztlich kann die Erfolgsaussicht einer Verteidigung gegen den Vorwurf nur dann abschließend und seriös geprüft werden, wenn die entsprechende Akte eingesehen wird. Aus der Akte können sich weiter Anhaltspunkte für eine Verteidigung ergeben.

Da dies nur ein Rechtsanwalt kann, empfehle ich Ihnen, einen verkehrsrechtlich spezialisierten Kollegen vor Ort aufzusuchen.

Zum Gelb-Überfahr-Verstoß: Man muss dann nicht vor einer Gelben Ampel halten, wenn dies nur durch ein starkes, gefährliches Bremsen möglich wäre. Ob diese Situation bei Ihnen gegeben war, vermag ich nicht zu beurteilen. Dies wäre aber bei einer Verteidigung zu berücksichtigen.

Ausnahme von obigem Grundsatz stellt die Situation einer vor der eigentlichen Ampel installierten so genannten Vorampel dar, die durch das Gelbsignal das vergebliche Erreichen der Ampel in der Grünphase ankündigt.

Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Timm
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 3. September 2006 | 20:22

Habe vergessen, zu fragen, was wäre das Strafmaß? Könnte ich auch den Führerschein abgeben müssen, wenn ja für wie lange und wie weit könnte man das gegebenenfalls splitten, da ich das Fahrzeug beruflich brauche?
Vielen Dank für die weitere Antwort

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. September 2006 | 14:28

Entschuldigen Sie bitte die zeitverzögerte Antwort auf Ihre Nachfrage:

Sollte der Vorwurf lauten auf

Überfahren der Ampel innerhalb einer Sekunde nach dem Umspringen auf rot, wäre Bußgeld i. H. von 50,00 EUR und 3 Punkte und

bei länger als einer Sekunde dauernden Rotphase 125,00 EUR ,4 Punkte und ein Monat Fahrverbot (mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,00 EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot).

Die berufliche Angewiesenheit auf den Führerschein kann Ausnahmen zulassen. Ein Splitten ist nicht möglich. Jedoch können Sie in einem gewissen Zeitrahmen selbst bestimmen, wann Sie Ihren Führerschein für einen Monat abgeben.

In Ihrem Fall ist wohl eher mit einer Geldbuße und Punkten zu rechnen.

RA Timm

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