Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
Wenn Ihr Bruder in der Wohnung wohnt, muss er sich auch in Berlin anmelden, siehe § 17 Bundesmeldegesetz (BMG).
Eine Nichtanmeldung kann zu einem Bußgeld bis zu 1.000 € führen, siehe § 54 BMG.
Wenn Ihr Bruder keine Zeit haben sollte, können Sie dies auch für ihn als Bevollmächtigter erledigen. Die Online-Terminvergabe funktioniert in Berlin mittlerweile auch wieder, gerade jetzt in den Ferien sind Termine gut zu bekommen.
Abschließend, Ihr Bruder sollte eine Nebenwohnung anmelden, siehe BMG und dies reicht dem Finanzamt auch aus, da dass FA sich dann an Ihren Bruder wendet.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
Antwort
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