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Zweitführerschein Datenabgleich in Holland

| 19. März 2006 03:03 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Hallo,

mal angenommen man hat sich einen neuen Führerschein (Dokument) besorgt, da der alte Führerschein verloren gegangen ist. Der neue Führerschein wird später eingezogen. Der alte Führerschein wird daraufhin wiedergefunden. Nun meine Frage: Wie ist die aktuelle Situation, wenn man mit dem deutschen ungültigen Führerschein in Holland in eine Verkehrskontrolle gerät. Findet dann normalerweise ein Datenabgleich statt oder hat die Polizei
dort überhaupt direkten Zugriff auf das deutsche Register.

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im vorraus

19. März 2006 | 09:19

Antwort

von


(206)
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Sehr geehrter Fragesteller,


vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworte:

In einer allgemeinen Verkehrskontrolle besteht keine Zugriffsmöglichkeit auf diesbezügliche deutsche Daten, sondern nur darauf, ob in den Niederlanden etwas gegen Sie vorliegt, etwa offene Bußgelder, Haftbefehle etc.

Entsprechende Rechtshilfeersuchen können und werden jedoch beim möglichen Vorliegen gravierender Straftatbestände im Verkehr, etwa Verkehrsunfällen mit Todesfolge, förmlich gestellt und regelmäßig auch beantwortet.

Ich möchte Sie jedoch trotzdem abschließend darauf hinweisen, dass das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis auch in den Niederlanden einen Straftatbestand darstellt !

Ich hoffe Ihnen mit dieser Aukunft eine erste Orientierung ermöglich zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt


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