Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworte:
In einer allgemeinen Verkehrskontrolle besteht keine Zugriffsmöglichkeit auf diesbezügliche deutsche Daten, sondern nur darauf, ob in den Niederlanden etwas gegen Sie vorliegt, etwa offene Bußgelder, Haftbefehle etc.
Entsprechende Rechtshilfeersuchen können und werden jedoch beim möglichen Vorliegen gravierender Straftatbestände im Verkehr, etwa Verkehrsunfällen mit Todesfolge, förmlich gestellt und regelmäßig auch beantwortet.
Ich möchte Sie jedoch trotzdem abschließend darauf hinweisen, dass das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis auch in den Niederlanden einen Straftatbestand darstellt !
Ich hoffe Ihnen mit dieser Aukunft eine erste Orientierung ermöglich zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt
19. März 2006
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09:19
Antwort
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