Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage.
Wenn Sie mit der Bank im Dez. 2010 zur Abwendung der Zwangsversteigerung vereinbart haben, dass sie statt der Raten von 688,00 € nur monatlich Raten von 400,00 € und zwar befristet bis zum 30.11.2011 zahlen und sie sich an diese Vereinbarung gehalten haben, dann kann die Bank die Zwangsversteigerung nicht betreiben. Ich nehme an, dass Sie diese Abmachung mit der Bank schriftlich vorliegen haben. Sie sollten demzufolge mit der schriftlichen Vereinbarung bei Ihrer Bank vorstellig werden. Sollte die Vereinbarung nur mündlich getroffen worden sein, müssten Sie zumindest den Sachbearbeiter der Bank benennen können, mit dem Sie diese Vereinbarung getroffen haben.
Falls Sie insofern anwaltliche Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.Bitte wenden Sie sich insofern an mich per E-Mail oder im Rahmen einer Direktanfrage. Ich hätte dann die Möglichkeit, mir sämtliche Unterlagen in dieser Sache einmal anzusehen.
Im Übrigen gestatte ich mir bei Unklarheit den Verweis auf die Nachfragefunktion.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Dratwa
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Eine ETW von mir ist für €40.000 Versteigert worden, gekauft habe ich diese 2008 für €120.000 über die DB.
Der Wert wurde im letzten Jahr auf €79.000 geschätzt, lohnt es sich Widerspruch ein zu legen?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Gruß
Günter von Essen
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage hat mit der ursprünglichen Frage, die Sie vor fast 2 Jahren eingestellt hatten, nichts zu tun, sodass ich Sie bitte, diese Frage neu einzustellen.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt