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Zwangsversteigerung ohne Grund durch die Bank

| 6. Juli 2011 16:31 |
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Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung


Beantwortet von


10:42

Hallo
Ich habe eine ETW die soll Zwangsverteigert werden, Termin steht noch nicht fest. Frage: Mein Dahrlehn wurde nach dem ich 2 Raten nicht bezahlt hatte gekündigt und sollte Zwangsversteigert werden. Dieses konnte ich im Dezember 2010 abwenden und habe mit der Bank eine Abmachung getroffen das ich statt €688 nur noch €400 zahlen musste. Dieses war befristet bis 30.11.2011, ich habe alle Raten immer Pünktlich bezahlt. Dann habe ich im Juni einen Brief bekommen, das die ETW Zwangsversteigert wird, ohne mir ein Grund zu nennen. Hat die Bank so einfach das Recht da zu. Die ETW mit 106m² wurde für 120000 gekauft der Wert dafür liegt bestimmt weit da runter, die Bank bekommt nie soviel Geld wieder. Irgentetwas stimmt doch nicht, oder?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr Dankbar.

Gruß
Günter

6. Juli 2011 | 16:50

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage.

Wenn Sie mit der Bank im Dez. 2010 zur Abwendung der Zwangsversteigerung vereinbart haben, dass sie statt der Raten von 688,00 € nur monatlich Raten von 400,00 € und zwar befristet bis zum 30.11.2011 zahlen und sie sich an diese Vereinbarung gehalten haben, dann kann die Bank die Zwangsversteigerung nicht betreiben. Ich nehme an, dass Sie diese Abmachung mit der Bank schriftlich vorliegen haben. Sie sollten demzufolge mit der schriftlichen Vereinbarung bei Ihrer Bank vorstellig werden. Sollte die Vereinbarung nur mündlich getroffen worden sein, müssten Sie zumindest den Sachbearbeiter der Bank benennen können, mit dem Sie diese Vereinbarung getroffen haben.

Falls Sie insofern anwaltliche Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.Bitte wenden Sie sich insofern an mich per E-Mail oder im Rahmen einer Direktanfrage. Ich hätte dann die Möglichkeit, mir sämtliche Unterlagen in dieser Sache einmal anzusehen.

Im Übrigen gestatte ich mir bei Unklarheit den Verweis auf die Nachfragefunktion.

Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 19. März 2013 | 10:27

Eine ETW von mir ist für €40.000 Versteigert worden, gekauft habe ich diese 2008 für €120.000 über die DB.
Der Wert wurde im letzten Jahr auf €79.000 geschätzt, lohnt es sich Widerspruch ein zu legen?
Vielen Dank für Ihre Mühe!

Gruß

Günter von Essen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. März 2013 | 10:42

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage hat mit der ursprünglichen Frage, die Sie vor fast 2 Jahren eingestellt hatten, nichts zu tun, sodass ich Sie bitte, diese Frage neu einzustellen.

Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 6. Juli 2011 | 17:38

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