Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie müssen zwischen dem Darlehen an Ihre Mutter und der Hypothek als Pfandrecht unterscheiden. Das Darlehen an Ihre Mutter wird von der Versteigerung nicht berührt, d.h. Ihre Mutter muss Ihnen das Darlehen weiter abbezahlen.
Die Hypothek lastet weiter auf dem Grundstück, bis die Mutter das Darlehen abbezahlt hat. Der Ersteigerer hat jedoch mit dem Darlehen nichts zu tun, er muß das Darlehen also nicht abbezahlen. Jedoch können Sie, wenn Ihre Mutter das Darlehen nicht mehr bezahlen kann, in das Grundstück zwangsvollstrecken. Der Leidtragende ist dann der Ersteigerer als Eigentümer.
Sie können einerseits weiter von Ihrer Mutter die Zahlung verlangen, was angesichts der Ratenhöhe aber ein eher langfristiges Projekt ist. Andererseits können Sie aber Ihrerseits in das Grundstück zwangsvollstrecken oder den Ersteigerer auffordern, den Restdarlehensbetrag gegen Löschung der Hypothek zu zahlen.
Die Hypothek bleibt trotz der aktuellen Versteigerung bestehen, Sie müssen also nichts machen.
Ihr Anspruch gegen die Mutter und auf Zahlung des Darlehens besteht bis zu einem eventuellen Erbfall. Wenn Sie Erbe der Mutter werden, werden Sie Ihr eigener Schuldner, die Forderung geht dann unter, damit auch die Hypothek.
Ich empfehle daher, die Sache vor dem Tod der Mutter zu klären.
Bei der Beantwortung bin ich davon ausgegangen, dass Sie Ihrer Mutter für den Kaufpreis ein Darlehen gewährt haben. Wenn Sie den Kaufpreis einfach als Ratenzahlung gestaltet haben, gilt das Gesagte entsprechend.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Hallo, danke für die Antwort.
Wir haben die monatliche Rate so beim Notar vermerken lassen. Der Wortlaut lautet:
Die Gegenleistung wird dem Erwerber nach Maßgabe folgender Bedingungen zinslos gestundet a) Der Betrag von € 11.700,00 Euro ist in 156 gleichbleibenden monatlichen Raten von je € 75,00 Euro zu zahlen. b) Die Zahlungen haben jeweils monatlich im Voraus bis zum 1 Kalendertag eines Monats zu erfolgen, erstmal zum 1. 01. 2011 danach jeweils einen Monat später.
Zum Verständnis: Sollte meine Mutter ihre Raten nicht mehr zahlen so sollte ich das Grundstück Zwangsvollstrecken. Dem nach müsste dann der neue Eigentümer den restlichen Betrag tilgen? Dies ist das, was sie mir auch empfehlen würden und auch eine realistische Chance auf Erfolg hat? Gerne würde ich dies mit ihnen weiter besprechen und ihre Hilfe bei den nächsten Schritten in Anspruch nehmen, sofern sie daran Interesse haben. Vorab können wir über ihr Honorar und weitere Details sprechen/schreiben.
Liebe Grüße
Sehr geehrter Ratsuchender,
in der Tat sollten Sie dann in das Grundstück zwangsvollstrecken. Das hat durchaus eine realistische Aussicht auf Erfolg, ist aber für Laien etwas kompliziert, so dass ich die Einschaltung eines Anwalts empfehle.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt