Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts wie folgt:
Gemäß § 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG) sind Personen verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine Wohnung bei der Meldebehörde anzumelden und innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden, sofern keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.
Eine Abmeldung von Amts wegen kann erfolgen, wenn die Meldebehörde Kenntnis davon erlangt, dass eine Person ihre Wohnung aufgegeben hat, ohne sich ordnungsgemäß abzumelden. Dies kann beispielsweise durch Mitteilungen Dritter oder eigene Ermittlungen der Behörde geschehen.
In Ihrem Fall wurden Sie aufgrund eines längeren Krankenhausaufenthalts und anschließender Aufenthalte in Kurzzeitpflegeeinrichtungen von Amts wegen abgemeldet. Da Ihr Hauptwohnsitz jedoch weiterhin die betreffende Wohnung war und Sie lediglich vorübergehend abwesend waren, liegt hier kein dauerhafter Auszug im Sinne des § 17 BMG vor. Daher sollte die Abmeldung von Amts wegen rückgängig gemacht werden.
Um die Rücknahme der Abmeldung zu erreichen, sollten Sie der Meldebehörde Ihre längere Abwesenheit aufgrund medizinischer Notwendigkeit nachweisen. Dies kann durch Vorlage von Krankenhausbescheinigungen oder ärztlichen Attesten geschehen. Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige Daten im Melderegister zu berichtigen.
Sollte die Meldebehörde Ihrem Anliegen nicht nachkommen, empfiehlt es sich, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht kann Sie hierbei unterstützen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten.
Bitte beachten Sie, dass die Auswahl eines geeigneten Anwalts von Ihren individuellen Bedürfnissen abhängt. Es ist ratsam, vorab ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hussein Madani
Rechtsanwalt
6. Januar 2025
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13:57
Antwort
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