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Zuteilung Medikamente via Pflegedienst wird vom Arzt verweigert

| 12. Mai 2025 06:32 |
Preis: 75,00 € |

Medizinrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine Mutter (84) lebt alleine in ihrer Wohnung und wird 2x pro Tag vom Pflegedienst besucht (Pflegegrad 2; aufgrund zunehmender Altersdemenz). Hauptaufgabe des Pflegedienstes ist die Sicherstellung der korrekten Medikamenteneinnahme. Die Verordnung erfolgt ueber die Hausaerztin, der Pflegedienst besorgt die Medikamente und stelllt die jeweiligen Dosierungen fuer jeden Tag zusammen und ueberwacht die Medikamentengabe (Besuch Morgens + Hinterlassen der Tabletten fuer Mittags; Besuch Abends). Dies funktioniert seit ueber 2 Jahren recht gut; vorher war das Sortieren und Einnehmen der richtigen Medikamente ein grosses Problem fuer meine Mutter.

Zusaetzlich zu ihrer Hausaerztin besucht meine Mutter eine Fachaerztin fuer Psychatrie, welche sie aufgrund von mit der Altersdemenz in Zusammenhang stehenden Angsstoerungen behandelt. Diese Fachaerztin verordnet regelmaessig Psychopharmaka, welche meine Mutter zusaetzlich zu den anderen Medikamenten einnehmen soll. Leider weigert sich diese Fachaerztin (ohne Angaben von Gruenden), diese Medikamente ebenfalls ueber den Pflegedienst verabreichen zu lassen.

In der Folge kommt es nun zu Phasen, in denen meine Mutter die Psychopharmaka entweder gar nicht einnimmt (und dann groessere Bestaende zu Hause aufbaut), oder zu haeufig nimmt und entsprechende gesundheitliche Stoerungen entwickelt.

Meine Frage: Gibt es die Moeglichkeit, die Fachaerztin dazu zu bewegen, die Gabe der Medikamente ausschliesslich ueber den Pflegedienst vorzunehmen, da meine Mutter offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, die korrekte Einnahme selbst zu koordinieren? Ich bin im Besitz einer umfassenden Vorsorgevollmacht (notariell erstellt/ beglaubigt), welche auch medizinische Belange mit abdeckt. Welche Optionen gibt es (bitte mit Verweis auf gesetzliche Regelungen).

Vielen Dank

12. Mai 2025 | 07:12

Antwort

von


(879)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Vorsorgevollmacht:
Da Sie im Besitz einer umfassenden Vorsorgevollmacht sind, die auch medizinische Belange abdeckt, haben Sie das Recht, Entscheidungen im medizinischen Bereich für Ihre Mutter zu treffen. Dies bedeutet, dass Sie auch die Organisation der Medikamentengabe beeinflussen können.


2. Einbindung des Pflegedienstes:
Sie sind berechtigt, den Pflegedienst anweisen, auch die von der Fachärztin verordneten Psychopharmaka zu verabreichen. Da Sie die rechtliche Vertretung Ihrer Mutter innehaben, können Sie mit dem Pflegedienst entsprechende Vereinbarungen treffen. Es ist wichtig, dass der Pflegedienst über alle notwendigen Informationen zu den Medikamenten verfügt, um die korrekte Dosierung sicherzustellen.


3. Kommunikation mit der Fachärztin:
Es wäre ratsam, das Gespräch mit der Fachärztin zu suchen, um die Gründe für ihre Weigerung zu klären. Sie können darauf hinweisen, dass die korrekte Einnahme der Medikamente durch den Pflegedienst im besten Interesse Ihrer Mutter ist und dass Sie als Bevollmächtigter diese Vorgehensweise wünschen.

4. Gesetzliche Regelungen:
Gemäß § 1901a BGB (Patientenverfügung) und den allgemeinen Regelungen zur Vorsorgevollmacht haben Sie das Recht, im Rahmen der Vollmacht medizinische Entscheidungen zu treffen. Sollte die Fachärztin weiterhin nicht kooperieren, könnten Sie in Erwägung ziehen, den Sachverhalt mit der Ärztekammer zu besprechen, um eine Lösung zu finden.


5. Betreuungsgericht:
Falls es weiterhin Schwierigkeiten gibt, können Sie das Betreuungsgericht einschalten, um eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Das Gericht kann prüfen, ob die Fachärztin im Einklang mit dem Patientenwillen und den rechtlichen Vertretungsbefugnissen handelt.

Es ist wichtig, dass alle Beteiligten im Sinne des Wohls Ihrer Mutter zusammenarbeiten, um ihre Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten.

Gerne bin ich in dieser Sache weiter behilflich.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


Bewertung des Fragestellers 14. Mai 2025 | 23:52

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