Sehr geehrte Ratsuchende,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung haben Sie einen Anspruch auf Herausgabe Ihres Befundberichtes. Ggf. müssen Sie Kopier- und Versandkosten selber tragen, sofern Sie diesen nicht persönlich abholen können. Sie sollten Ihren Arzt auffordern, den Befundbericht binnen einer angemessenen Frist herauszugeben, d.h. Ihnen gegen Kostenübernahme zu übersenden oder alternativ in der Praxis abholen zu lassen. Andernfalls können Sie sich gerichtlicher Hilfe bedienen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021