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Zulage Beamte (NRW)

| 17. März 2023 20:28 |
Preis: 55,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit bin ich auf einer A10 Stelle (gehobener Dienst) bei einer Kommune tätig. Ich bin selber nach A9 seit Herbst 2020 befördert worden und machen derzeit den Qualifizierungsaufstieg in den gehobenen Dienst, welche im Frühjahr 2024 enden wird. Nun habe ich die Frage , ob ich einen Anspruch auf eine Zulage habe , da ich dauerhaft höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen habe! Ein Mitkollege der mit mir den gleichen Aufstieg macht und dessen Stelle nach A9 Z bewertet ist bekam vor kurzem die Zulage. Ich empfinde dies als Ungerecht und wollte eine rechtliche Einschätzung bzw. Beratung ob ich auch nicht die Zulage erhalten kann denn meine Stelle ist nach A10 bewertet und ich sitze seit dem 01.09.2020 auf dieser Stelle und bin seit Herbst 2020 A9 befördert! Also seit der Beförderung sind mehr als 2 Jahre vergangen. Danke

17. März 2023 | 22:14

Antwort

von


(1656)
Bertha-von-Suttner-Straße 9
37085 Göttingen
Tel: 0551 70728-16
Web: https://rkm-goettingen.de/gero-geisslreiter-verwaltungsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Werden einer Beamtin oder einem Beamten die Aufgaben eines Amtes der nächsthöheren oder einer höheren als der nächsthöheren Besoldungsgruppe vorübergehend vertretungsweise übertragen, wird ab dem 13. Monat der ununterbrochenen Wahrnehmung dieser Aufgaben eine nicht ruhegehaltfähige Zulage gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des wahrgenommenen höherwertigen Amtes und die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des Amtes der nächsthöheren Besoldungsgruppe vorliegen.

(§ 59 Abs. 1 des Landesbesoldungsgesetzes - LBesG NRW)

Eigentlich ist in Ihren Fällen ein vergleichbarer Sachverhalt gegeben: Es steht nicht mit Sicherheit fest, das Sie den Qualifizierungslehrgang bestehen. Dann wäre ein A10-Dienstposten und ein A9Z-Dienstposten eine nicht amtsangemessene Beschäftigung (zu Ihren Gunsten). Die Besetzung der Ämter erfolgte in diesem Sinne vorübergehend vertretungsweise.

Sie sollten das rügen und nach tragfähigen Gründen für eine Verweigerung der Zulage fragen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 17. März 2023 | 23:18

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

zunächst vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage, soweit hatte ich den Gesetzeslaut gelesen.
Es wurde eben ein anderer Kandidat genauso wie ich im selben Jahr bei dem selben Dienstherren aufgrund einer Stelle nach dem A9 Z mit einer Zulage befördert!

Wie kann ich am besten hier verfahren? Steht mir eine rückwirkende Zulage zu ? Oder habe ich gar keine Chance auf so eine Zulage? Mich würde eben der Weg interessieren wie ich mich verhalten soll. Denn niemand möchte mit seinem Dienstherren in einer negativen Weise umgehen. Vielen Dank im Voraus

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. März 2023 | 09:57

Sehr geehrter Fragesteller,

stellen Sie bei der Personalverwaltung schriftlich den Antrag, dass Ihnen die Zulage nach § 59 Abs. 1 LBesG NRW seit Übertragung der höherwertigen Stelle gewährt wird. Sie können sich dabei ruhig auch auf Ihren Kollegen beziehen.

Grundsätzlich ist der Beamte gehalten, seine Ansprüche zeitnah geltend zu machen. Grundsätzlich gibt es deswegen Leistungen erst für die Zukunft, es sei denn, eine Nachzahlung ergäbe sich aus einem Amtshaftungsanspruch. Warten Sie hier am besten die Begründung des zu erwartenden Bescheides ab.

Wenn Sie das alles freundlich formulieren, kann Ihnen dafür niemand etwas Böses.

Viel Erfolg!

Beste Grüße von Gero Geißlreiter, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 18. März 2023 | 15:02

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Sehr geehrter Herr Geißlreiter,

haben sie vielen Dank für Ihre schnelle und präzise Beantwortung meiner Fragen, die mir persönlich die Entscheidungsfindung und den richtigen Anfangsschritt in meiner Sache erleichtert haben! Solche Antworten zeigen mir nur, dass sie nicht umsonst diese überdurchschnittlichen Bewertungen erhalten haben! Leider kann ich keine 6 Sterne vergeben:) Beste Grüße

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Stellungnahme vom Anwalt:

Das ist sehr freundlich, herzlichen Dank!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 18. März 2023
5/5,0

Sehr geehrter Herr Geißlreiter,

haben sie vielen Dank für Ihre schnelle und präzise Beantwortung meiner Fragen, die mir persönlich die Entscheidungsfindung und den richtigen Anfangsschritt in meiner Sache erleichtert haben! Solche Antworten zeigen mir nur, dass sie nicht umsonst diese überdurchschnittlichen Bewertungen erhalten haben! Leider kann ich keine 6 Sterne vergeben:) Beste Grüße


ANTWORT VON

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