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Zulässigkeit des Gebührenmodells 'meOme'

15. Januar 2005 22:13 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Guten Abend,

ich habe ein Problem mit einem Internet-Provider. Die Problematik wird aus dem Widerspruch gegen die Forderung nachstehend ersichtlich.

Ist es - mit dem Verweis auf die AGB des Anbieters - rechtens, Tarife ohne Kundeninformation nach belieben anzupassen? Welche Empfehlungen zur weiteren Verfahrensweise können Sie mir an Hand geben? Es dreht sich hierbei zwar "nur" um einen Betrag in Höhe von ca. 40,00 Euro; jedoch geht es mir ums Prinzip der Fairneß des Anbieters gegenüber seinen Kunden. Mein Rechtsempfinden schlägt Alarm! Ich danke vorab verbindlichst für eine kurze und zeitnahe Auskunft. Bitte lesen Sie selbst:

(Text)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Schreiben vom 05.01.2005 habe ich per Post erhalten. Eine Beantwortung offener Fragen erhoffe ich mir durch Ihre neuerliche Stellungnahme mit dem Verweis auf Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bitte haben Sie Verständnis, daß die Überprüfung dieser Angelegenheit erst im Laufe der nächsten Woche zu einem Ergebnis
führen wird. Ich werde unaufgefordert in Form einer schriftlichen Benachrichtigung oder Zahlung hierauf zurückkommen.

Von Weiterungen des Mahnverfahrens bitte ich einstweilen bis zur Klärung abzusehen, da ich erst jetzt die verwertbare Auskunft von Ihnen erhalten habe, um die ich mich vergeblich bereits seit November per E-Mail bemühte.

Mit freundlichen Grüßen



----- Original Message -----
xxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Eingang Ihrer Zahlungserinnerung vom 28.12.2004 wird bestätigt.

Ihrer Forderung wird hiermit widersprochen.

Zur Klarstellung zunächst folgendes: Aufgrund eines Mißverständnisses von Seiten der deutschen Telekom wurde der ursprünglich mit der Zahlung versehene Verwendungszweck innerhalb der Überweisung nicht korrekt interpretiert und an Sie weitergeleitet. Ferner wurde die abgeänderte Zahlung an die Telekom nach einem nicht nachvollziehbaren Verteilschlüssel an die innerhalb der Rechnung aufgeführten "anderen Anbieter" aufgeteilt. Ich gebe daher den Verwendungszweck und die Sie
betreffende Kürzung nochmals bekannt: "Re.-Nr. 94751979563 abzgl. Betr. anderer Anbieter 01019 Nr. 2 u. 3 MeOme 70 %
(31,78 - 22,25 = 9,53 incl. 16 % MWSt.), da Abrechnung aufgrund unangekündigter Tarifänderung nicht akzeptiert wird, siehe
Mitteilung E-Mail an MeOme. Demnach besteht für die Position 01019 Telefondienste "meOme Smart 9" aus der Rechnung
vom 19.11.04, Nummer 9475197956, ein tatsächlicher Restbetrag in Höhe von Euro 22,25 und nicht in Höhe von Euro 14,35.
Eine Nachbelastung von Euro 7,90 an Sie wird - nach telefonischer Richtigstellung bei der Kundenbuchhaltung der Telekom
vom 28.12.2004 - folgen. Ich weise vorsorglich darauf hin, daß auch die Telekom Rechnung Dezember 2004 vom 20.12.04
mit der Nummer 9475713218 von Kürzungen wie vorstehend in Höhe von Euro 10,84 im Bereich "meOme" betroffen ist.

Die Kürzungen beruhen auf überteuerten Tarifen und äußerst fragwürdigen, undurchsichtigen und benutzerunfreundlichen Praktiken einer Preisgestaltung durch den Anbieter "meOme". Als ich mich seinerzeit für den Tarif "Smart 9" entschied, gestalteten sich die Konditionen wie folgt:

"0,20 ct./Min. tgl. 22 - 02 H,
0,18 ct./Min. tgl. 02 - 05 H,
2,90 ct./Min. tgl. 05 - 13 H,
0,25 ct./Min. tgl. 13 - 20 H
und 0,16 ct./Min. tgl. 20 - 22 H
zuzüglich 14,4 ct. Einwahlentgelt"
über die Einwahlnummer 0192-85511, Einwahlkürzel "H-J-S".

Nach neuerlicher Preisgestaltung kostet der Kernbereich meines persönlichen Surfverhaltens (18.00 - 23.00 Uhr) 2,9 ct./Min.

Ich bemängele, daß Sie durch eine Vielzahl von Tarifangeboten zu unterschiedlicher Bepreisung und Nutzzeit dem jeweiligen Interessenten zu suggerieren versuchen, eine "besonders preisgünstige Leistung" erstanden zu haben, die ausschließlich
auf das zeitliche Nutzverhalten eines Internetbenutzers abzielt; so würde ein Angebot von mehreren Tarifen auch einen Sinn
ergeben. Tatsächlich variabilisieren Sie jedoch a l l e angebotenen Tarife zeitlich und preislich zeitweise sehr zum Nachteil Ihrer Kunden - und das in immer kürzeren Abständen. Eine Information über eine stattgefundene Tarifänderung an Ihre Kunden
ergeht nicht, so daß u. U. blindlings ein Nutzverhalten für den betroffenen Benutzer mit einer Teuerungsrate von - im ungünstigsten Fall - bis zu über 1000 % / Min. entsteht. Die Möglichkeit, Einwahlnummern zu ändern und zu variabilisieren, um Tarifänderungen anzukündigen, wird von Ihnen ebenfalls nicht zur Kundeninformation genutzt.

Bei Vertragsabschuß haben Sie nicht ausreichend darauf hingewiesen, daß sich Ihre Tarife unangekündigt ändern. Persönlich habe ich mein Surfverhalten von Oktober bis November auf die ursprünglich günstigsten Verbindungszeiten im Tarif "Meome Smart 9" ausgerichtet. Einen Minutenpreis von 2,9 ct habe ich, unter Zugrundelegung des bei Eingehung unserer "Übereinkunft" gültigen Tarifes, permanent umgangen. Ihre Forderungen halte ich daher für maßlos überzogen und gelte diese nach billigem Ermessen zu 30 % ab, ohne diese vollumfänglich mit dieser Zahlung anzuerkennen.

Sollten Sie hier anderer Meinung sein, bitte ich Sie höflichst, einen Nachweis zu erbringen, in dem Sie mich bei
(Vertrags-)Abschluß darauf hingewiesen haben, daß Ihre Tarife einer Variabilität hinsichtlich zeitlichem und preislichem Umfang unterliegen. Die Tarife "meOme" werde ich künftig nicht mehr nutzen.

In dieser Angelegenheit habe ich Sie vorab schon einmal mit einer E-Mail vom 30.11.2004 informiert. Eine abschließende Antwort habe ich bis heute nicht erhalten. Sie erhalten diese Nachricht deshalb im Hinblick auf die Sicherstellung des Zuganges zusätzlich per Fax.

Seit dem 14.07.2002 bin ich Kunde der "freenet.de AG". Ihre Forderungen im Bereich "freenet.de Internet-by-call",
"freenet.de Standard Tarif" und "01024 Telefondienste GmbH" weisen steigende Tendenz auf und wurden von mir stets
bedient. Es gab keinerlei Anlässe zur Unzufriedenheit. Dies soll von meiner Seite auch künftig so bleiben! Ich separiere
Ihre Dienstleistungen und möchte das negativ Erfahrene nicht auf den Gesamtbetrieb projizieren und betrachte diese
Angelegenheit daher als erledigt. Das Mahnverfahren bitte ich - im Sinne einer weiteren guten Geschäftsbeziehung -einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen




Am 05.01.2005 erging folgende Stellungnahme per Briefpost:

vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 03.01.2005.

Eine eingehende Prüfung Ihrer Verbindungsdaten durch unseren Netzbetreiber, die freenet.de CityLINE GmbH hat ergeben,
daß die in Ihrer Rechnung aufgeführten Verbindungen tatsächlich getätigt und unsereseits korrekt abgerechnet wurden. Die Prüfung ist nur für die Daten möglich, die uns im Rahmen der Telekommunikations-Datenschutzverordnung laut unseren Allgemeinen Geschäftbedingungen noch vorliegen.

Von einer Erstattung der Gebühren sehen wir ab, und verweisen diesbezüglich auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(Punkt 1.1 - Punkt 1.5, einsehbar unter www.meome.de).

Daher steht unsere Forderung weiterhin zur Zahlung offen.

Sollte eine Überweisung noch nicht erfolgt sein, überweisen Sie den noch offenen Betrag bitte umgehend, unter Angabe Ihrer
Referenznummer, auf unser unten angegebenes Konto bei der Dresdner Bank, Düsseldorf (BLZ 300 800 00).

Wir hoffen, daß wir Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnten und stehen Ihnen bei weiteren Fragen unter den
unten genannten Servicenummern gern zur Verfügung.

16. Januar 2005 | 00:23

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
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Sehr geehrter Fragesetller,

der Verweis auf die AGB ist nur dann rechtens, wenn
die AGB´s tatsächlich wirksam vereinbart worden sind. Dazu wäre auch Voraussetzung, dass Ihnen VOR Vertragsschluß die AGB´s in zumutbarer Weise zur Kenntnis gelangt sind.

Ich bin der Auffassung, dass diese hier nicht der Fall gewesen ist, da ja offenbar eine Vertragsänderung durchgeführt worden ist, ohne dass Sie ZUVOR auf die Änderung (nämlich geänderte AGB-Tarife) hingewiesen worden sind.

Der NACHTRÄGLICH Hinweis, wo die geänderten Tarife nachzulesen sind, ist nicht ausreichend.

Fraglich ist allerdings, ob bei der Streitsumme von 40,00 EUR das Risko einer gerichtlichen Auseinandersetzung wirtschaftlich sinnvoll ist; wohl kaum.

Ich rate Ihnen, den Vertrag fristlos zu kündigen (dieses ist bei einer Erhöhung möglich), einen anderen Anbieter zu suchen und die Sache von Ihnen aus nicht weiter zu verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True- Bohle


ANTWORT VON

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