Sehr geehrter Ratsuchender,
sofern der AG kein Einsehen hat (Sie sollten ihn schriftlich mit einer kurzen Frist von zwei-drei Tagen auffordern, Zugang zu gewähren) , können und sollten Sie mittels einstweiliger Verfügung den Zugang dann gerichtlich erzwingen; wenn nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung keine vertragliche Regelung dazu besteht.
Dabei unterstelle ich, dass Sie keinen berechtigten Grund (Drohung/Gewaltanwendung gegen Mitarbeiter des AN etc.) für die Aussperrung geliefert haben.
Denn aus AG (Bauherr) haben Sie ansonsten das Recht, Ihre eigene Baustelle zu betreten, um Arbeiten zu kontrollieren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
Die Aussperrung erfolgt zumeist nach Fertigstellung der Fenstereinbauten. Dem AG werden Haftungsgründe, fehlende Schlüssel oder einfach schlechte Erfahrungen mit AG als Begründung für die Aussperrung gennant um diesen ruhig zu stellen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Ratsuchender,
das ist kein Grund für so eine Aussperrung.
Es müssten konkrete, nachvollziehbare Gründe in der Person des AG vorliegen. Das ist nicht der Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg