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Verwaltung-Bausache

31. März 2024 13:53 |
Preis: 35,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden


Hallo hätte eine Verwaltungsrechtliche bzw. Baurechtliche Frage.

Ich habe eine Frage: Das Landratsamt hat am meinen Wohnhaus an einem Geräteschuppen eine Baukontrolle durchgeführt, in diesem Geräteschuppen hatte ich ein Nebengewerbe angemeldet.
Durch diese Baukontrolle wurde mir das Neben-Gewerbe untersagt und ich habe es in einen anderen Ort verlegt.

Jetzt habe ich mir Akteneinsicht über die Baukontrolle geben lassen. In der Akteneinsicht steht, dass die Bauaufsichtsbehörde intern im Landratsamt beim der Abteilung "Gewerbeausübung / -überwachung" per E-Mail angefragt ob das Bauamt die Neue Gewerbeanmeldung haben könnte.

Darf die Bauaufsichtsbehörde das überhaupt anfragen?? (Es ist eine Gewerbliche Frage und keine Baurechtliche!!

31. März 2024 | 14:35

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja, soweit das auch eine baurechtliche Relevanz hat, was durchaus sein kann, darf die Baubehörde das anfragen.

Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen.
Das kann hier sein, dass es auch die neue Gewerbeanmeldung betrifft, ist aber gleichwohl nicht zwingend.

So2eit Ihr Nebengewerbe unter der neuen Adresse baurechtlich einwandfrei ist, so darf keine Auskunft vom Gewerbeamt gegeben werden, ansonsten schon.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

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