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Zu viel in die Pflegeversicherung einbezahlt - Erstattung?

| 7. Juni 2008 20:22 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Guten Abend,

mein Mann ist seit längerem erkrankt und wird von der Krankenkasse bezahlt und im Zuge dessen hat sich herausgestellt, dass er zu viel in die Pflegeversicherung einbezahlt hat.

Zu den Fakten:

Wir haben 2 Kinder, geboren 1977 und 1982. Beide Kinder sind seit Jahren verheiratet und berufstätig.

2005 gab es eine Gesetzesänderung in der es heißt das kinderlose Familien 0,25 Beitragspunkte zusätzlich zahlen müssen - also ggü. Familien mit Kindern "schlechter gestellt sind".

Dieser Beitrag wurde scheinbar auch durch den Arbeitgeber meines Mannes abgeführt obwohl wir Kinder haben.

Unsere Krankenkasse hat uns auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht und auch der Arbeitgeber hat diesen "Fehler" eingestanden. Mein Mann ist seit ca. 17 Jahren bei dieser Firma beschäftigt, dass wir Kinder haben war also bekannt. Nun erhielten wir durch den Arbeitgeber ein Schriftstück, welches wir ausfüllen sollen - die Personalabteilung informierte uns, dass wir nur Anspruch auf eine Nachzahlung der letzten 6 Monate hätten.

Nun zu unseren Fragen:

1. Ist der Anspruchszeitraum von lediglich 6 Monaten berechtigt oder haben wir Anspruch auf Nachzahlung seit dem 01.01.2005 - unsere Krankenkasse hat uns dies nämlich genau so bestätigt und uns den Gang zum Arbeitsgericht empfohlen.

2. Der durchschnittliche Bruttolohn lag bei ca. 4000 Euro in den vergangenen Jahren, wie berechnet sich nun die Erstattung die uns zusteht?


Herzlichen Dank!

8. Juni 2008 | 00:22

Antwort

von


(697)
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Tel: 0351/2699394
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

1. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf die Rückerstattung der zuviel gezahlten Beiträge seit 01.01.2005. Allerdings könnte der Zeitraum auf 6 Monate durch arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen begrenzt sein. Sie sollten hierzu Ihren Arbeitsvertrag und/oder einen evtl. anwendbaren Tarifvertrag prüfen.

2. Der Rückerstattungsanspruch sind die von Ihnen zuviel gezahlten monatlichen 0,25 Beitragspunkte aus der Beitragsbemessungsgrenze. 2008 beträgt diese 3.600,00 € (9,00 € monatl. zurück), 2007 und 2006 betrug sie 3.562,50 € (8,91 € monatl. zurück), 2005 betrug sie 3.525,00 € (8,81 € monatl. zurück), sollte das monatlich Einkommen einmal unter diesen Beträgen gelegen haben, dann aus den niedrigeren Beträgen.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin

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Fax: 0351/2 69 93 95
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Rückfrage vom Fragesteller 10. Juni 2008 | 11:20

Vielen Dank für die Antwort Frau Sperling.

Nun scheint es so, dass die 6 Monate tarifvertraglich verankert sind.

Das wäre ja sehr ärgerlich, wenn aufgrund eines Fehlers des Arbeitgebers zu viel gezahlt wurde und man keinen Anspruch auf die komplette Erstattung hat...........irgendjemand hat sich das zu viel gezahlte Geld ja "eingesteckt" in diesem Fall die Pflegeversicherung.

Wie sind denn die Aussichten auf Erfolg den kompletten Betrag zurückzuerhalten - egal ob vom Arbeitgeber, der Krankenkasse oder der Pflegeversicherung? Oder müssen wir uns nun mit den 6 Monaten zufriedengeben?

Vielen Dank noch mal!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Juni 2008 | 21:02

sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:

Sie sollten Sie direkt an die Krankenkasse wenden, welche auch die Beiträge für die Pflegeversicherung vereinnahmt.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin

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