Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
1. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf die Rückerstattung der zuviel gezahlten Beiträge seit 01.01.2005. Allerdings könnte der Zeitraum auf 6 Monate durch arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen begrenzt sein. Sie sollten hierzu Ihren Arbeitsvertrag und/oder einen evtl. anwendbaren Tarifvertrag prüfen.
2. Der Rückerstattungsanspruch sind die von Ihnen zuviel gezahlten monatlichen 0,25 Beitragspunkte aus der Beitragsbemessungsgrenze. 2008 beträgt diese 3.600,00 € (9,00 € monatl. zurück), 2007 und 2006 betrug sie 3.562,50 € (8,91 € monatl. zurück), 2005 betrug sie 3.525,00 € (8,81 € monatl. zurück), sollte das monatlich Einkommen einmal unter diesen Beträgen gelegen haben, dann aus den niedrigeren Beträgen.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel.: 0351/2 69 93 94
Fax: 0351/2 69 93 95
e-mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
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Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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Vielen Dank für die Antwort Frau Sperling.
Nun scheint es so, dass die 6 Monate tarifvertraglich verankert sind.
Das wäre ja sehr ärgerlich, wenn aufgrund eines Fehlers des Arbeitgebers zu viel gezahlt wurde und man keinen Anspruch auf die komplette Erstattung hat...........irgendjemand hat sich das zu viel gezahlte Geld ja "eingesteckt" in diesem Fall die Pflegeversicherung.
Wie sind denn die Aussichten auf Erfolg den kompletten Betrag zurückzuerhalten - egal ob vom Arbeitgeber, der Krankenkasse oder der Pflegeversicherung? Oder müssen wir uns nun mit den 6 Monaten zufriedengeben?
Vielen Dank noch mal!
sehr geehrte Damen und Herren,
ich darf Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:
Sie sollten Sie direkt an die Krankenkasse wenden, welche auch die Beiträge für die Pflegeversicherung vereinnahmt.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin