Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Sie haben sich mit der Schweiz als Sitz Ihres Betriebes einen etwas ungünstigen Standort ausgesucht, da die Schweiz nicht zur EU gehört. Das bedeutet, dass die Schweiz ein sogenanntes „Drittland" ist und in der Regel die Erleichterungen, die für den Warenverkehr innerhalb der EU gelten, nicht anwendbar sind. Die Schweiz gehört nicht zum Zollgebiet der europäischen Union gemäß Art. 3 Zollkodex. Im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) können Sie in § 4 noch einmal die für Sie relevanten Legaldefintionen nachlesen.
Hinsichtlich der Einfuhr von Textilien gibt es Einschränkungen, hier sollten Sie sich unbedingt noch einmal informieren. Unter Umständen benötigen Sie eine Einfuhrerlaubnis.
Bei der Einfuhr aus der Schweiz, die als Drittland qualifieziert wird, ist grundsätzlichi Zoll zu entrichten, die Höhe richtet sich nach der Warennummer, welche ihre Produkt zugeordnet wird. Für Schuhe wäre dies der Warencode 6400000000. Hier können Sie aber noch einmal gezielt nach Ihrem Produkt suchen: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp?Lang=de#
Der Zoll ist in dem Land zu entrichten, in das die Produkte eingeführt werden. Dies ist der sog. Einfuhrzoll. Sehr wahrscheinlich müssen Sie auch für die Einfuhr der Schuhe aus Kroatien in die Schweiz Zoll zahlen, so dass Sie darüber nachdenken sollten, die Schweiz als Zwischenstaat auszulassen und direkt von Krotatien nach Deutschland zu importieren.
Auf dieser Seite finden Sie zusätzliche Informationen:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/databases/index_de.htm
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten: