Guten Abend,
Ein Schadensersatzanspruch gegen DHL ist leider nicht ersichtlich. Zur Ablieferung beim zuständigen Zollamt ist DHL verpflichtet gewesen. Wenn Ihr Paket dort abhanden gekommen ist, dann gibt es keinen Anhaltspunkt für ein Verschulden seitens DHL. In Betracht kommt nur ein Anspruch aus der Versicherung. Hierfür müssten die Versicherungsbedingungen, die mir nicht vorliegen, genau geprüft werden. Am besten beauftragen Sie einem Anwalt in Ihrer Nähe, der Einblick in die Versicherungsunterlagen nehmen kann.
Nur der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass ein Amtshaftungsanspruch gegen den Hoheitsträger in den USA in Betracht kommt. Ob insoweit allerdings eine Rechtsverfolgung erfolgversprechend sein könnte oder wirtschaftlich überhaupt Sinn machen würde, kann ich an dieser Stelle leider nicht beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt