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Zitat aus einem Online-Artikel für Werbung verwenden

26. März 2012 21:48 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


11:21

Situation:

Prof. Dr. "Prügelpeitsch" (noch lebend) veröffentlicht einen Artikel auf z.B. "welt-online".

In dem Artikel trifft er u.A. die Aussage:

"Der Konsum von alkoholfreiem Bier ist 1000-mal weniger schädlich als der von alkoholhaltigem Bier".

Kann ich dieses Zitat mit Quellenangabe (Prof. Dr. "Prügelpeitsch" in der "welt-online" vom 01.01.2012) ohne Risiko nutzen um für meinen Laden mit diversen alkoholfreien Bierspezialitäten (es wird keine spezielle Marke beworben) zu werben?

In einem Telefongespräch sagte mir besagter Professor die Nutzung zu, worauf hin ich ihn bat mir das bitte noch schriftlich zu bestätigen.

Die Flyer sind bereits gedruckt und nun kommt 3 Tage später per Fax, das er mir leider doch nicht genehmigen könnte da er standesrechtliche Bedenken habe .

Herzliche Grüße

26. März 2012 | 22:31

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie die genaue Quelle nennen und die Aussage klar als Zitat kennzeichnen, können Sie es problemlos als Zitat verwenden.

Sie sollten den Ursprungsartikel aufbewahren, um das Zitat gegebenenfalls belegen zu können.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 26. März 2012 | 23:16

Danke für die rasche Beantwortung.

Da der Artikel ausschliesslich online erschienen ist (aktuell noch online verfügbar), reicht es die betreffende Seite auszudrucken (standardmäßig mit URL und Datum versehen)?

Herzliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. März 2012 | 11:21

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ja, das reicht aus.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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