Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen an Hand der Standardkriterien für Arbeitszeugnisse wie folgt beantworten:
Das Zeugnis ist vollständig (es enthält die üblichen Bestandteile: persönliche Daten, Unternehmensbeschreibung, Aufgabenbeschreibung, Leistungsbewertung, Verhaltensbewertung, Schlussfloskel).
Die übliche Reihenfolge bei Zeugnissen hinsichtlich der vorstehend genannten Bestandteile ist eingehalten.
Bitte prüfen Sie sorgfältig die Daten zu Ihrer Person und Ihren Aufgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit (!).
Die Gesamtnote des Zeugnisses ist „gut".
Die Gesamtbewertung des Leistungsbereichs ist gut („stets voll zufrieden").
Die Einzelbewertungen von Arbeitsweise/Arbeitsergebnisse sind gut; Initiative ist mit gut bewertet. Die Belastbarkeit, Loyalität, Zuverlässigkeit sind mit gut, das Fachwissen ist ebenso mit gut bewertet.
Alle Bewertungen sind ohne Einschränkungen.
Das Verhalten/soziale Kompetenz ist mit gut bewertet.
Das Zeugnis enthält keine Auslassungen von Bereichen, die üblicherweise bewertet werden (beredtes Schweigen), „Codes", Andeutungen, unzulässige Passagen.
Die Schlussfloskel gibt den Ausscheidensgrund an und enthält eine „Bedauerns-gute Wünsche-Dank-Floskel", die adäquat zur vorhergehenden Beurteilung ist, so dass das Zeugnis insgesamt stimmig ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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