Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Der Richter darf das Schreiben nicht zur Kenntnis nehmen, da bei dem Landgericht in Zivilsachen die Parteiherrschaft gilt, d.h. alle relevanten Tatsachen müssen von den Parteien in den Prozeß eingebracht werden. Das Gericht darf von Dritten eingebrachte Tatsachen nicht zur Kenntnis nehmen und auch nicht selber ermitteln.
Selbst wenn Sie in einer Zeugenvernehmung diese Tatsachen benennen würden, müßte eine Partei sich diese Tatsachenbenennung zu eigen machen, damit diese prozeßrelevant werden.
Wenn Sie nun dennoch einen Brief an das Gericht schreiben, würde das Gericht Sie als parteiisch ansehen und Ihre Zeugenaussage würde an Wert verlieren.
Daher kann Ihre Frau die Tatsachen nur in den Prozeß einbringen, indem sie entweder dem Anwalt eine präzise Weisung erteilt (was eventuell zu einer Mandatsniederlegung führt).
Um für einen späteren Schadensersatzanspruch gerüstet zu sein, sollte Ihre Frau den eigenen Anwalt auffordern, die Gründe für die Nicht-Einbringung der Tatsachen genau zu benennen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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