Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Zeuge kontaktiert Richter

| 30. Mai 2015 13:08 |
Preis: 48€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von

Meine Ehefrau führt einen Prozess vor dem Landgericht und ich bin als Zeuge mehrfach benannt. Nun hat der Anwalt meiner Frau den Prozess in eine Sackgasse geführt, da er
mehrere wichtige, möglicherweise prozessentscheidende Fakten und Tatsachen aus unerfindlichen Gründen nicht in den Prozess eingebracht hat.

Frage : Kann ich als Ehemann, und gleichzeitiger Zeuge, das Gericht ( Richter ) anschreiben und die unter den Tisch gekehrten Tatsachen benennen, damit der Richter nicht aufgrund fehlender informationen zu einem Fehlurteil gelangt, oder falle ich damit als Zeuge aus, bzw. könnten meiner Frau als Klägerin Nachteile durch eine solche, nicht mit Anwalt und Ehefrau abgestimmter Aktion entstehen ?

Kann und darf der Richter den Inhalt meines Schreibens zur Kenntnis nehmen, oder
sogar im Prozess verwenden ?

Insgesamt macht meiner Frau der eigene Anwalt mehr Sorgen, als der Gegner. Einen
Anwaltswechsel kann sie sich jedoch aus finanziellen Gründen nicht leisten, da die
Rechtsschutzversicherung keinen 2. Anwalt bezahlt, besonders nicht das s.g. Einlesen
in die umfangreiche Akte.

30. Mai 2015 | 14:50

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Der Richter darf das Schreiben nicht zur Kenntnis nehmen, da bei dem Landgericht in Zivilsachen die Parteiherrschaft gilt, d.h. alle relevanten Tatsachen müssen von den Parteien in den Prozeß eingebracht werden. Das Gericht darf von Dritten eingebrachte Tatsachen nicht zur Kenntnis nehmen und auch nicht selber ermitteln.

Selbst wenn Sie in einer Zeugenvernehmung diese Tatsachen benennen würden, müßte eine Partei sich diese Tatsachenbenennung zu eigen machen, damit diese prozeßrelevant werden.

Wenn Sie nun dennoch einen Brief an das Gericht schreiben, würde das Gericht Sie als parteiisch ansehen und Ihre Zeugenaussage würde an Wert verlieren.

Daher kann Ihre Frau die Tatsachen nur in den Prozeß einbringen, indem sie entweder dem Anwalt eine präzise Weisung erteilt (was eventuell zu einer Mandatsniederlegung führt).

Um für einen späteren Schadensersatzanspruch gerüstet zu sein, sollte Ihre Frau den eigenen Anwalt auffordern, die Gründe für die Nicht-Einbringung der Tatsachen genau zu benennen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 30. Mai 2015 | 17:06

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

So wünscht man sich die Kommunikation mit einem Anwalt:
Schnell, ausführlich und vor allem verständlich !!! Leider
habe ich solch ein Exemplar nicht in der Nähe meines Wohnortes.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Robert Weber »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 30. Mai 2015
5/5,0

So wünscht man sich die Kommunikation mit einem Anwalt:
Schnell, ausführlich und vor allem verständlich !!! Leider
habe ich solch ein Exemplar nicht in der Nähe meines Wohnortes.


ANTWORT VON

(1250)

Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht, Medienrecht