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Zahnriemen gerissen bei 85.000 km - Motorschaden ca. €10.000,-

15. September 2022 19:38 |
Preis: 40,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Es ist mir vorige Woche der Zahnriemen gerissen, laut Information von Peugeot lassen sie keine Kulanz oder Garantileistung mir zustehen, da ich den 50.000 km Service (Ölwechsel, Filterwechsel, Bremskontrolle) bei einer anderen KFZ Firma (Nachbar KFZ Werkstatt) durchführen habe lassen.
Es handelt sich um einen 3,5t Transporter Peugeot mit Hebebühne und Kühlkoffer.
Das Fahrzeug ist 2,5 Jahre alt und hat 85.000 km.
Laut Wartung soll der Zahnriemen bei 150 000 km gewechselt werden.
Nach der heutigen Mitteilung von Peugeot , gibt es keine Kulanz sowie Garantieleistung, da der Service bei einer anderen Firma durchgeführt worden ist.
Es handelt sich bei der Werkstatt um eine Allroundwerkstatt und ist nicht speziell für Peugeot.
Es werden aber sehr viel verschiedene LKW und PKW dort repariert.
Wie soll, und kann ich mich verhalten, das ist ein sehr großer finanzieller Aufwand.
Des Weiteren ist es bereits der 3 Peugeot Transporter.
MfG T.R.

15. September 2022 | 22:53

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die vom Hersteller gewährte Garantie ist für derartige Schäden auf zwei Jahre ab Neuzulassung beschränkt. Ebenso endet die Gewährleistung des Verkäufers.

Wenn Sie keine Garantieverlängerung erworben haben, besteht kein Anspruch gegen den Hersteller. (Hierbei handelt es sich aber in der Regel um Versicherungen, also nicht wirklich Ansprüche gegen den Hersteller.)

Einen Anspruch auf eine Kulanz-Leistung haben Sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt. Wenn seitens des Herstellers für eine Kulanz-Leistung zur Bedingung gemacht wird, dass alle Wartungen ordnungsgemäß in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden, so handelt es sich hierbei nicht um eine unzulässige Benachteiligung.

Leider können Sie daher keine Ansprüche gegen den Hersteller rechtlich durchsetzen.

Wenn Sie ein "guter Kunde" eines Peugeot-Händlers sind, können Sie versuchen über diesen eine Kulanz-Regelung zu erreichen. Zum Beispiel mit der Drohung, in Zukunft andere Marken zu erwerben. Das ist aber ausschließlich eine Frage Ihrer Position und Ihres Handlungsgeschicks, nicht jedoch eine rechtliche Bewertung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Sönke Doll
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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