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Zahlungen in der Trennungsphase

| 20. Mai 2009 16:05 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Hallo

mein Freund hat sich im November 2006 von seiner Ehefrau ( 2 Jahre verheiratet ) getrennt. Er hat auch noch einen Sohn, der zu diesem zeitpunkt 2 Jahre alt gewesen ist.
Er hat aber für den Zeitraum November bis einschließlich Januar 2007 die komplette Miete, Haushaltsgeld, telefon etc in Höhe von ca 1.300 im Monat bezahlt. Februar und März 2007 "nur noch" halbe Miete zzgl telefon und Unterhalt für den Sohn ca 1.000, da die Nochgattin ab Januar 2007 wieder Vollzeit arbeitet.

Nun hat die Noch Gattin nach dem nachträglich erstellten gemeinsamen LST Jahresausgleich für 2006 ( erst hatte sie alleine einen mit Steuerklasse 2 gestellt obwohl sie in diesem Jahr noch mit Steuerklasse 5 geführt wurde ) über Ihre Anwältin noch die Lst Differenz Steuerklasse 5 zu Steuerklasse 2 für die Monate Oktober-November-Dezember 2006 gefordert. Sie war zu diesem Zeitpunkt in Teilzeit tätig.
Da der Noch Partner aber für diese Monate bereits alle Kosten - in gleicher Höhe wie vorher auch beim gemeinsamen Zusammenleben gezahlt hat - würde ich gerne wissen, ob Sie ein Anrecht auf diesen "Ausgleich" hat. Es handelt sich hierbei um ca 1.550 Euro

Danke und viele Grüße

21. Mai 2009 | 00:28

Antwort

von


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Guten Morgen,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworten:

Ein solcher Ausgleich, wie von der zukünftigen Ex Ihres Freundes gefordert, würde eine entsprechende Abrede zwischen den Eheleuten voraussetzen, die aber nicht vorliegt.

In 2006, zumindest bis zur Trennung im November, war ganz offensichtlich die Vereinbarung dahingehend, dass die Frau nach der steuerlich ungünstigeren Klasse 5 besteuert wird und demzufolge weniger Netto "nach Hause" bringt, der Ehemann dagegen eben einen größeren Anteil an den gemeinsamen Lebenshaltungskosten trägt.

Es ist davon auszugehen, dass dieses Modell den gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien entsprach, so dass im Zweifel kein Ausgleich zu leisten ist.

Das grundsätzliche Fehlen eines Ausgleichsanspruches dann, wenn einer der Ehepartner zuviel leistet, ist in § 1360 b BGB sogar gesetzlich normiert.

Der Anspruch sollten daher zurückgewiesen werden.


Mit freundlichen Grüßen



Rückfrage vom Fragesteller 21. Mai 2009 | 15:50

Erst einmal danke für Ihre Antwort.

Nur für mein Verständnis:

Entweder akzeptiert sie, dass er bis März die Zahlungen geleistet hat und kann somit nicht für 3 Monate des Vorjahres ( in denen er trotz nicht mehr gemeinsamen Lebens alle Ausgaben für Sie gezahlt hat) die Steuerdifferen 5 zu 2 geltend machen

oder

sie macht diese geltend - weil zu ihrem Vorteil - und müßte ihm dann dass für die 3 Monate gezahlte Geld ( komplette Miete, Haushaltsgeld, Telefon etc ) zurückzahlen, da sie lieber ihren Steuervorteil in Anspruch nehmen möchte.

Steuervorteil lag bei ca 1.500 Euro, seine Zahlungen für die 3 Monate bie ca 3.900
Danke für eine kurze Erklärung

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Mai 2009 | 20:47

Wenn er in den drei Monaten für sie mitgezahlt hat, sie aber für diesen Zeitraum einen Steuernachteil ersetzt haben will, muss sie sich die Zahlungen gegenrechnen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 21. Mai 2009 | 21:05

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