Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte.
Sie haben augenscheinlich Leistungen erhalten, die zwar zurückbehalten werden, aber grundsätzlich -soweit erbracht und vereinbart- bezahlt werden müssen.
Die Sache steht und fällt dann mit der Rechtmäßigkeit der Abrechnung. Hier kommt es auf die genauen Umstände, vertraglichen Vereinbarungen und daneben die Beweislast an. Selbes gilt für das „kostenfreie" Beratungsgespräch und das Zurückbehaltungsrecht. Insofern kann eine Beantwortung nur eingeschränkt in Bezug auf die Zahlung unter Vorbehalt erfolgen.
Was die Zahlung unter Vorbehalt angeht, gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten:
1. Sie möchten sich lediglich die Rückforderung vorbehalten, also die Forderung als solche nicht anerkennen. Der Gläubiger (Kanzlei) darf diese Leistung nicht ablehnen. Allerdings verschiebt sich hier die Beweislast auf Sie. Sie müssten dann später nach § 812 BGB
aktiv zurückfordern und den Nachweis führen, inwieweit die Zahlung zu unrecht erfolgte.
2. Sie möchten die Zahlung nur unter der Bedingung des Bestehens der Forderung und dem Verbleib der Beweislast hierfür bei der Kanzlei. Diese Leistung darf die Kanzlei ablehnen. Als solcher Vorbehalt wurde Ihre Zahlung durch die Kanzlei wohl gedeutet.
Welche der beiden Alternativen letztlich zum Tragen kommt, bliebe der Einschätzung eines Gerichts vorbehalten. Sicherer für Sie wäre grundsätzlich Alternative Nr. 2. Die Beweislast zählt zu den grundlegenden Weichenstellungen in einem Prozess.
Am Einfachsten wäre es, sich in einem persönlichen Gespräch mit der Kanzlei zu einigen und insbesondere noch einmal auf das kostenfreie Anbahnungsgespräch zu verweisen. Alternativ besteht noch die Möglichkeit einer Vermittlung durch die Steuerberaterkammer, diese ist aber für den Steuerberater freiwillig und ggf. auch für Sie mit Kosten verbunden.
Sonst rate ich dringend, die Sache mit einem Anwalt vor Ort zeitnah an Hand der genauen Sachlage eingehend zu überprüfen und nach dem Ergebnis dieser Prüfung ein Vorgehen zu bestimmen. Das Grundproblem ist die Rechtmäßigkeit der Forderung.
Ich hoffe, Ihnen dennoch im Rahmen des Möglichen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Patrick Maisch
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