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Zahlung an Bundeskasse Trier Sonderkonto EU/UST für Mini-One-Stop-Shop verbuchen

| 17. Juni 2015 13:48 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andre Jahn, LL.M. (US)

Zusammenfassung

Auf welches Konto muss die Zahlung im Rahmen des "Mini-One-Stop-Shop"-Verfahrens gebucht werden, damit sie später in den relevanten Formularen korrekt eingetragen wird?

Buchen Sie die Zahlung auf die Konten S1767 (Ust aus im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferungen) bzw. S1768 (Ust aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen) im SKR03. Diese Konten sind für die Erfassung der Umsatzsteuer im Rahmen des "Mini-One-Stop-Shop"-Verfahrens vorgesehen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen am Verfahren "Mini-One-Stop-Shop" teil und hatten im April die Erste Zahlung an die Bundeskasse Trier Sonderkonto EU/UST vorgenommen.

Nun stellt sich die Frage, wie ist diese Zahlung zu verbuchen? Auf welches Konto? Das Konto 1780 (Umsatzsteuer-Vorauszahlungen) wird hier wohl eher nicht das richtige sein.

Deswegen die einfache Frage, auf welches Konto man diese Zahlung verbuchen muss, damit es in den Relevanten Formularen später korrekt eingetragen wird.


Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage auf der Basis des gegebenen Sachverhaltes wie folgt:
Da Sie angeben, dass das Konto 1780 bei Ihnen das Konto Umsatzsteuervorauszahlungen ist, verwenden Sie anscheinend den Kontenrahmenplan SKR03. In dessen Fassung ab 2015 sind die Unterkonten S1767 (Ust aus im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferungen) bzw. S1768 (Ust aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen) einschlägig.

Wenn die von Ihnen verwendete Buchführungssoftware nicht sowieso automatisch danach fragt („z.B. EU-Information erfassen?" in DATEV) bzw. noch nicht entsprechend aktualisiert ist, müsste man tatsächlich von Hand für jedes EU-Land und jeden Steuersatz von Hand ein extra Unterkonto einrichten und diese dann für die sozusagen „Moss-Gesamtbuchung" ganz am Ende wieder zusammenführen.

Sie haben hier auch eine kostenlose Nachfragefunktion. Bedenken Sie aber bitte, dass es etwas „schwierig" ist, hier IT-Support-Leistungen zu erbringen und die Rechtsfrage nach den anzusprechenden Konten ist beantwortet. Ich hoffe das hilft.

Mit freundlichen Grüßen
Ra. Jahn

Rückfrage vom Fragesteller 17. Juni 2015 | 17:05

Hallo,

ich glaube Sie haben meine Frage falsch verstanden. Es geht nicht um die Konten die für die erhalten Zahlungen aus den Rechnungen nötig sind, dass buchen wir im SKR03 auf 8339 (Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze) und 1768 (Umsatzsteuer aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen Leistungen/Werklieferungen).

Wie gesagt, es geht nicht um die Verbuchung der Zahlungen aus den Rechnungen.

Es geht um die Zahlung der daraus resultierenden Steuern die wir an die Bundeskasse Trier Sonderkonto EU/UST überwiesen haben. Wie muss diese Zahlung also verbucht werden? Also, wie gesagt es geht NICHT um die Rechnungen die wir an Kunden aus der EU ausstellen, sondern um die Zahlung der eingenommen Steuern an die Bundeskasse Trier Sonderkonto EU/UST.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Juni 2015 | 17:23

Hallo,

1729 bei Rahmenplan SKR03 bzw. 3799 bei SKR04: "Steuerzahlungen aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen an kleine einzige Anlaufstelle".

Mit freundlichen Grüßen
Ra. Jahn

Bewertung des Fragestellers 24. Juni 2015 | 12:49

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