ich habe heute eine Anwältin aufgesucht,die mich wg des Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dies einer Markenrechtsverletztung + Schadensaufforderung vertreten soll.
Sie sagte mir, dass es in meinem Brief Anzeichen dafür geben würde,dass der Brief "gefälscht" sei,bzw sein Verfasser kein Anwalt sei. Zudem befänden sich in kopierten Vollmacht der Firma Dior an den Rechtsanwalt Fehler und sie ist vom Jahre 2004. Zudem sei es eine sehr schlecht Kopie.
Sie meinte folgendes was an diesem Brief nicht stimmen würde:
In keinsterweise ist erwähnt,das der Verfasser ein Rechtsanwalt ist. d.H
1. Unterschrieben ist einfach nur ein Name ohne Untertitel eines Rechtsanwaltes
2. Im Briefkopf ist er ebenfalls nicht als Anwalt genannt. Einfach nur sein Name steht dort.
3. Die schlechte Kopie der Vollmacht und dann des Jahres 2004
4. Auf jedem Blatt steht der das Kürzel des Druckprogammes und die Uhrzeit,was bisher mir noch nie vorgekommen ist
5. und es kommen viele Fehler im Brief vor.
Woher weiss ich nun wirklich ob dieser Brief echt ist? Sind diese Vorkommnise nicht unüblich?
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Zunächst darf ich Sie bitten, dass weitere Vorgehen auch mit der Sie vertretenden Kollegin abzusprechen.
Nach Ihrer Schilderung ist das Schreiben tatsächlich als „merkwürdig“ einzustufen. Üblich sind Ihre Schilderungen nicht unbedingt.
Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer, die für den Ort des vermeintlichen Anwalts zuständig ist. Dort kann man Ihnen sicher sagen, ob diese Person als Anwalt zugelassen ist.
Wenn Sie mir den Ort nennen, kann ich Ihnen im Rahmen der Nachfrage morgen gerne die Kontaktdaten der Kammer mitteilen.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller25. Oktober 2005 | 20:20
Muss es nicht allemal eine Vollmacht von diesem Jahr sein?
und
Ist der Briefkopf nicht verpflichtend?
Der Brief ist aus der Stadt Frankfurt.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt25. Oktober 2005 | 20:26
Vielen Dank für die Informationen:
Zunächst muss die Vollmacht nicht aus diesem Jahr sein, diese gilt grundsätzlich bis zum Widerruf.
Natürlich muss auch der Briefkopf stimmen, dies ist ein Grund, warum die Angelegenheit auffällig ist.
Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt
Telefon 069/17009801
Telefax 069/17009850
E-Mail: info@rechtsanwaltskammer-ffm.de