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Wohnungskündigung im Winter?

27. November 2010 13:02 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

In unserer Bekanntschaft wurde jemandem zum 1.2. die Wohnung gekündigt. Jetzt ist die Idee aufgetaucht, daß im Winter Wohnungskündigungen nicht ohne weiteres möglich seien. Ist da etwas dran?

27. November 2010 | 13:16

Antwort

von


(1621)
Radeberger Str. 2K
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Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt.

Eine Kündigung im Winter ist ohne Weiteres möglich, wenn die Voraussetzungen der §§ 568 ff. BGB vorliegen.
Unabhängig davon könnten Sie Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, wenn ein nicht zu rechtfertigende Härte vorläge, z.B. wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann, § 574 Abs. 1 und 2 BGB .
Es ist eine Interessenabwägung vorzunehmen.

Der Winter bzw. die kalte Jahreszeit ist allenfalls relevant für eine eventuelle Zwangsräumung.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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