Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Wohnungsgeberbescheinigung - Airbnb Wohnung 3 Wochen vermietet

13. Mai 2023 19:13 |
Preis: 40,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Hi,
Ich habe meine Mietwohnung auf Airbnb vom 7.5 - 31.5 vermietet, da ich verreist bin. Mein Vermieter hat mir erlaubt diese nur über Airbnb zu vermieten, nicht mit einem Untermieter.
Nun möchte mein Gast eine Wohnungsgeberbescheinigung um sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden (2 Wochen Frist). Ab 1.6 zieht sie in ihre eigene Wohnung laut ihrer Aussage.
- darf ich ihr die Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen bzw muss ich das?
- und wenn ja, könnte sie das ausnützen um aus der Wohnung nicht rauszugehen?
- was muss ich beachten

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

wenn Ihr Gast noch mit einer anderen Wohnung im Inland gemeldet ist, müsste sie sich erst nach sechs Monaten in einer weiteren Wohnung anmelden. Wenn sie sonst im Ausland gemeldet ist, braucht sie sich erst nach drei Monaten anzumelden (§ 27 Abs. 2 BMG).

Bitte klären Sie das mit Ihrem Gast, möglicherweise ist eine Anmeldung und damit eine Wohnungsgeberbescheinigung gar nicht nötig!

Ansonsten – wenn kein Fall im Sinne des ersten Absatzes vorliegt – sind Sie gem. § 19 Abs. 1 BMG verpflichtet, die Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen.

Die Tatsache, dass Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt haben, kann Ihr Gast nicht zu Ihrem Nachteil ausnutzen. Sie haben ja den airbnb-Mietvertrag.

Sonst müssen Sie nichts beachten.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 3. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER